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Pressemitteilung vom 31.05.2025    

Herausforderung Glasfaser: Verträge erfolgreich kündigen

Der Abschluss eines Glasfaservertrags ist oft unkompliziert, doch die Kündigung erweist sich für viele als Hürde. Immer wieder berichten Verbraucher von Schwierigkeiten mit ihren Anbietern. Welche Rechte haben Kunden, wenn der Anschluss auf sich warten lässt?

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Rheinland-Pfalz. Der Weg zum schnellen Internet über Glasfaser ist manchmal steiniger als erwartet. Während der Vertragsabschluss häufig reibungslos verläuft, stoßen viele Verbraucher bei der Kündigung auf Hindernisse. Laut der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (VZ-RLP) beschweren sich immer wieder Kunden darüber, dass ihre Kündigungswünsche nicht respektiert werden, besonders wenn sie bereits seit Jahren auf den Bau des Glasfaseranschlusses warten.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar definiert: Die Laufzeit eines Glasfaservertrags beginnt mit Erhalt der Auftragsbestätigung, wie das Hanseatische Oberlandesgericht im Dezember 2024 urteilte - allerdings ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig. Stefan Brandt, Referent für kollektive Rechtsdurchsetzung der Verbraucherzentrale, erklärt: "Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung beginnt auch die zweiwöchige Widerrufsfrist, in der der Vertrag zunächst widerrufen werden kann. Danach ist eine Kündigung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, in der Regel 24 Monate, möglich. Ab dann kann der Vertrag monatlich gekündigt werden." Das bedeutet, dass ein Vertrag auch gekündigt werden könnte, wenn zwei Jahre nach Vertragsabschluss noch keine Bauarbeiten erfolgt sind.



Dennoch gibt es Fälle, in denen Anbieter die Kündigung mit fragwürdigen Begründungen verweigern. Häufig hören Verbraucher, ein Widerruf sei nicht mehr möglich oder eine Kündigung könne nicht bestätigt werden. Michael Gundall, Glasfaserexperte der VZ-RLP, rät: "Verbraucher sollten sich mit solchen Erklärungen nicht abweisen lassen." Eine schriftliche Nachfrage beim Anbieter und das Beharren auf die Kündigung seien entscheidend. Sollte der Anbieter weiterhin ablehnend bleiben, empfiehlt sich der Gang zur Verbraucherzentrale.

Auf ihrer Webseite bietet die Verbraucherzentrale umfassende Informationen zu Glasfaserverträgen an. Zudem findet am 26. Juni um 15 Uhr ein Web-Seminar mit dem Titel "Warum ein Glasfaseranschluss sinnvoll ist" statt. (PM/Red)


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