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Pressemitteilung vom 01.06.2025    

Illegale Geschäfte mit Flensburger Punkten: ADAC fordert schärfere Maßnahmen

Ein fragwürdiges Geschäftsmodell sorgt für Aufsehen: Der illegale Handel mit Flensburger Punkten. Von einem Großteil der Bevölkerung unbemerkt birgt dieser Handel erhebliches Potenzial zur Umgehung von Fahrverboten.

Symbolfoto veröffentlicht vom ADAC. (Quelle: Stockfotos-MG - stock.adobe.com)

Rheinland-Pfalz. Wer im Straßenverkehr schwere Verstöße begeht, muss mit einer Eintragung im Flensburger Punkteregister und einem möglichen Fahrverbot rechnen. Bei acht Punkten gilt ein Fahrer als ungeeignet, ein Fahrzeug zu führen, was zum Entzug der Fahrerlaubnis führt. Um dies zu verhindern, bieten sogenannte Punktehändler ihre Dienste an: Gegen Bezahlung übernehmen Dritte die Punkte anderer Verkehrsteilnehmer. Dieses Vorgehen wird durch eine Gesetzeslücke ermöglicht, die der ADAC Mittelrhein im Sinne der Verkehrssicherheit geschlossen sehen möchte.

Laut einer ADAC-Umfrage ist der gewerbliche Punktehandel nur 25 Prozent der Autofahrer bekannt. Unter denen, die bereits Punkte haben, kennt fast die Hälfte (43 Prozent) diese Praxis. Für den ADAC ist dies ein klares Zeichen, dass die Bundesregierung handeln muss, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Mehrheit der Befragten (72 Prozent) spricht sich für eine Bestrafung des Punktehandels aus, während lediglich 12 Prozent ihn akzeptieren. Besonders unter Fahrern mit Punkten fordert knapp die Hälfte (48 Prozent) konsequente Strafen, während 35 Prozent dies nicht befürworten. Etwa die Hälfte dieser Gruppe würde den Service der Punktehändler nutzen, wenn keine rechtlichen Konsequenzen drohen.



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Der ADAC betont, dass für die Bekämpfung des Punktehandels ausreichend Personal in den Bußgeldstellen notwendig ist, um das Risiko der Entdeckung bei Behördentäuschungen zu erhöhen. Zudem setzt sich der ADAC seit Langem dafür ein, den Punktehandel zu sanktionieren. Auch das Bayerische Polizeiverwaltungsamt unterstützt Sanktionen gegen diese Praxis. Neben hohen Bußgeldern könnten auch Internetdomains der Händler gesperrt werden. Bei einem Verbot wäre bereits das Anbieten solcher Dienstleistungen unzulässig, und alle Beteiligten könnten bestraft werden.

"Die bisherige Rechtslage lässt Schlupflöcher zu, die den illegalen Punktehandel begünstigen. Der ADAC rät aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend von jeder Form des Punktehandels ab. Das Punktesystem hat sich im Zusammenspiel mit Bußgeldern und Fahrverboten als wirksames Instrument bewährt, um auffällige Verkehrsteilnehmer zu sanktionieren. Wer einen Verstoß begeht, muss auch selbst die Konsequenzen tragen. Dabei spricht sich ADAC für einen hohen Bußgeldrahmen von bis zu 30.000 Euro aus. Dies würde aus unserer Sicht abschrecken und solche Geschäfte unattraktiv machen", sagt Jürgen Verheul, Clubsyndikus des ADAC Mittelrhein e.V. (PM/Red)


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