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Pressemitteilung vom 03.06.2025    

Rheinland-Pfalz plant Maßnahmen gegen verfassungsfeindliche Mitarbeiter

Das Landesparlament in Mainz erarbeitet konkrete Pläne, um die Finanzierung von Mitarbeitern, die der Verfassung feindlich gegenüberstehen, zu unterbinden. Landtagspräsident Hendrik Hering wird noch heute Details dazu präsentieren.

Landtagspräsident Hendrik Hering. (Foto: Andreas Arnold/dpa)

Mainz. Mögliche Maßnahmen gegen das Erstarken politischer Ränder werden im rheinland-pfälzischen Landtag diskutiert. Konkret geht es darum, wie Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen, die als verfassungsfeindlich gelten, von staatlichen Geldern ausgeschlossen werden können. Landtagspräsident Hendrik Hering wird hierzu heute in Mainz einen Gesetzentwurf und ein Gutachten vorstellen.

Der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments hat bereits geprüft, ob ein Ausschluss solcher Mitarbeitenden von der staatlichen Finanzierung möglich ist. Sollte der Entwurf beschlossen werden, wäre Rheinland-Pfalz das erste Bundesland mit einem solchen Gesetz.

Bezüge von Oppositionsparteien und deren Mitarbeiter
Aktuell regeln das Fraktionsgesetz und das Abgeordnetengesetz die Geldleistungen an Fraktionen. Diese erhalten monatlich einen Grundbetrag von 70.025 Euro, einen Steigerungsbetrag von 2.191 Euro pro Mitglied und einen Oppositionszuschlag von 514 Euro je Mitglied für nicht-regierungsbildende Fraktionen. Wie die Fraktionen ihre Mittel verwenden, liegt in ihrer Verantwortung. Ähnlich verhält es sich bei den Mitarbeitenden von Abgeordneten, deren Gehälter über die Finanzverwaltung des Landes abgewickelt werden.



Paragraf 6 des Abgeordnetengesetzes sieht vor, dass Abgeordnete auf Antrag Aufwendungen für Mitarbeiter erstattet bekommen, bis zu einem Betrag, der dem Zwölffachen des Tabellenentgelts eines in Vollzeitbeschäftigten des Landes in der Entgeltgruppe E 11, Stufe 3, entspricht - aktuell 4.619,10 Euro monatlich.

Zukünftig könnte bei verfassungsfeindlichen Mitarbeitern eine Erstattung verweigert werden. Bei Fraktionen könnte der zustehende Betrag entsprechend verringert werden. Ob das Gesetzesvorhaben eine Mehrheit findet, bleibt abzuwarten.

Mitarbeiter werden vom LKA geprüft
Bereits im Juni letzten Jahres hatte der Landtag seine Hausordnung geändert und eine Zuverlässigkeitsüberprüfung für Mitarbeiter eingeführt, die Zugang zu sensiblen Bereichen des Landtages haben. Dies geschieht mit Unterstützung des Landeskriminalamts, um den Schutz des Landtages vor Demokratiefeinden zu gewährleisten.
(dpa/bearbeitet durch Red)


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