Pressemitteilung vom 11.06.2025
Von Möbeln bis Paletten - alles zur Sperrabfallentsorgung im Landkreis Altenkirchen
Die Entsorgung von Sperrabfällen im Landkreis Altenkirchen hat sich über viele Jahre gut etabliert. Damit dies auch weiterhin so bleibt, möchte der Abfallwirtschaftsbetrieb im Rahmen der Abfallberatungspflicht gern erneut sensibilisieren.

Kreis Altenkirchen. Zum Sperrabfall oder Sperrmüll zählen beispielsweise Möbel, sperrige Kunststoffgegenstände oder Teppiche. Diese müssen von Hand verladen werden können, das heißt, sie dürfen nur eine maximale Kantenlänge von zwei Metern haben und ein maximales Einzelgewicht von 50 Kilogramm besitzen. Bitte die Sperrabfallteile wie Schränke et cetera aber nicht zu sehr vor zerlegen. Für die Müllwerker sind weniger und dafür größere Teile einfacher zu laden. Für Privathaushalte im Landkreis Altenkirchen ist die Sperrabfallentsorgung für bis zu vier Abholungen im Jahr in den allgemeinen Abfallentsorgungsgebühren enthalten.
Sperrabfall anmelden und einen Termin erhalten geht über die Homepage des AWB, die Abfall-App oder per E-Mail. Wenn Bürger einen besonders kurzfristigen Entsorgungstermin wünschen, können sie auch den kostenpflichtigen Sperrabfall-Express-Service nutzen. Ausführliche Informationen hierzu gibt es auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebes unter Service/Anmeldung Sperrabfall-Express.
Zum Sperrabfall gehören:
ausgediente Möbel jeglicher Art wie Schränke, Stühle, Tische, Polstermöbel, Liegen, Holzbettgestelle, Sprungrahmen, Matratzen und so weiter,
sperrige Gegenstände aus Kunststoff, die mindestens so groß sind wie eine Getränkekiste und nicht in eine 120-Liter-Abfalltonne passen, wie beispielsweise Kinderrutsche, Sandkasten, großes Plastikspielzeug, Bobbycar, Gartenmöbel, Wäschekorb, Planschbecken, Pool et cetera, jedoch keine Öltanks,
Kinderwagen, Sonnenschirme, Skier, Holzleitern, große Bilderrahmen
Teppiche und textile Fußbodenbeläge,
maximal eine Palette (aus Holz oder Kunststoff)
Sperrabfall dieser Art wird in haushaltsüblichen Mengen, das bedeutet bis zwei Kubikmeter, einmal je Quartal vom AWB kostenlos abgeholt und umweltgerecht nach einer Sortierung entsorgt. Nicht zum Sperrabfall zählen unbewegliche Gegenstände, die beim Umzug üblicherweise zurückbleiben, wie etwa Paneele, sanitäre Einrichtungen, Parkett- und Laminatböden, Türen und Fenster, außerdem Autoteile wie Stoßstangen und Kotflügel, Geländer, Tapetenreste, Kleinteile und Müllsäcke.
Metall- und Elektroschrott
Metallgegenstände werden als Metallschrott separat und kostenlos abgeholt, genau wie Elektro- und Elektronikgroßgeräte. Dies geschieht in einer kombinierten Abfuhr.
Wichtige Hinweise
Bürgern wird empfohlen, darauf zu achten, die Sperrabfallgegenstände möglichst erst am Abfuhrtag bis 6 Uhr oder zumindest möglichst spät am Abend zuvor nach 18 Uhr - also nicht schon einige Tage vorher - ebenerdig und gut sichtbar an den Straßenrand zu stellen. Denn es kommt leider häufig vor, dass "Sperrabfallhaufen" durchwühlt und im Vorfeld "beraubt" werden. Dies ist auch der Grund, warum der AWB auch weiterhin keine festen Termine zur Abholung des Sperrabfalls öffentlich herausgibt. Sondern jeder Bürger erhält einen individuellen Termin nach vorheriger Anmeldung innerhalb von einem Monat.
Die andere negative Erscheinung ist das "Dazustellen" von weiteren Sperrabfallmengen. "Sofern dies etwa unter Nachbarn abgesprochen ist und die Mengenbeschränkung weiterhin eingehalten wird", stellt dies gemäß AWB überhaupt kein Problem dar. Wird jedoch die haushaltsübliche Menge überschritten oder gar Abfälle hinzugesellt, welche nicht zur Sperrabfallfraktion zählen, entsteht ein größeres Problem, da diese Abfälle durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen nicht mit abtransportiert werden. Das Betreten privater Grundstücke ist den Müllwerkern grundsätzlich untersagt.
Bei weiteren Fragen können sich die Bürger an die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebs wenden. Unter der E-Mail-Adresse abfallberatung@awb-kreis-ak.de erhalten Bürger eine umfassende und kompetente Beratung. (PM)
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