Pressemitteilung vom 12.06.2025
Neue Chancen für Studierende in Rheinland-Pfalz
Der rheinland-pfälzische Landtag hat eine bedeutende Novelle des Hochschulgesetzes verabschiedet, die wesentliche Veränderungen für Studierende und Hochschulen im Land mit sich bringt.

Mainz. Die Gebühren für ein Zweitstudium in Rheinland-Pfalz werden abgeschafft, und Hochschulen für angewandte Wissenschaften erhalten das Promotionsrecht. Der Landtag in Mainz hat einstimmig in zweiter Lesung die Novelle des Hochschulgesetzes verabschiedet. Wissenschafts-Staatssekretärin Nicole Steingaß erklärte, dass die Hochschullandschaft dadurch attraktiver, stärker, offener, digitaler, internationaler und transparenter werde. "Bildung darf keine Frage der individuellen finanziellen Möglichkeiten sein", begründete die SPD-Politikerin den Wegfall der Zweitstudiengebühren "im Sinne lebenslangen Lernens". Dies sei auch ein Beitrag der Ampel-Landesregierung gegen den Fachkräftemangel und zur Förderung der Weiterentwicklung von Individuen.
Mit dem erweiterten Promotionsrecht können die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (früher Fachhochschulen) ihren eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs ausbilden, so Steingaß weiter. Das Gesetz schreibt zudem vor, dass die Hochschulen die gesellschaftlichen Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz angemessen adressieren müssen, wie der CDU-Abgeordnete Matthias Reuber lobte. KI wird als Aufgabe der Hochschulen festgeschrieben.
Der FDP-Abgeordnete Stefan Thoma hob hervor, dass das Gesetz Gewaltfreiheit vorsieht, wodurch Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung an den Hochschulen keinen Platz haben sollen. Zudem fördert es den Wissenstransfer in die Wirtschaft und eröffnet Studierenden zahlreiche Möglichkeiten. Laut Lea Heidbreder von den Grünen könnten bei einem Bachelor-Abschluss im Zweitstudium mehr als 4.000 Euro an Gebühren eingespart werden. Digitale Fernprüfungen und hybride Gremiensitzungen werden ermöglicht, und sowohl Studierende als auch Lehrende bei Gründungen unterstützt.
Joachim Paul von der AfD kritisierte trotz der Zustimmung seiner Fraktion die Abschaffung der Zweitstudiengebühren. Er argumentierte, dass dies Fehlanreize schaffe, das Ungleichgewicht zwischen beruflicher und akademischer Bildung fördere und die wegfallenden rund 1,5 Millionen Euro pro Studienjahr anderweitig besser eingesetzt wären.
(dpa/bearbeitet durch Red)
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