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Pressemitteilung vom 12.06.2025    

AfD-Fraktion in Rheinland-Pfalz droht hohe Rückzahlung

Die AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag steht vor einer erheblichen finanziellen Nachforderung. Grund dafür ist die unzulässige Vermischung von Fraktions- und Parteiarbeit, wie aus einem aktuellen Bericht des Landesrechnungshofes hervorgeht.

Landtag Rheinland-Pfalz. (Foto: Arne Dedert/dpa)

Mainz. Der Landesrechnungshof hat festgestellt, dass die AfD-Fraktion seit ihrem Einzug in das Mainzer Parlament im Jahr 2016 mehr als 243.000 Euro nicht ordnungsgemäß verwendet hat. Die Untersuchung bezog sich auf die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 und kritisiert insbesondere die Vermischung von Fraktions- und Parteiarbeit.

Mittlerweile hat die Fraktion rund 61.000 Euro der ursprünglich geforderten Summe zurückgezahlt. Dennoch bleibt eine offene Forderung von über 182.000 Euro bestehen. Der Landtag hat der AfD-Fraktion eine Frist bis zum 9. Juli gesetzt, um die verbleibenden Gelder zu erstatten. Die Fraktion erwägt jedoch rechtliche Schritte gegen diese Rückforderungen. Sie argumentiert, dass der Landesrechnungshof teilweise direkt in ihre politische Arbeit eingreife, was juristische Maßnahmen rechtfertigen könnte.



Scharfe Kritik der anderen Fraktionen
Andere im Parlament vertretene Fraktionen haben das Vorgehen der AfD scharf kritisiert. Laut Fraktionsgesetz sind Fraktionen verpflichtet, ihre Aufgaben mit angemessener Ausstattung wahrzunehmen, einschließlich Geld- und Sachleistungen, die nach der Größe der Fraktionen bemessen werden. Über alle Einnahmen und Ausgaben muss Buch geführt werden, und die Rechnungen werden vom Präsidenten des Landtags als Landtagsdrucksachen veröffentlicht.
(dpa/bearbeitet durch Red)


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