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Nachricht vom 18.06.2025    

Kreistag: Mitglied Ralf Käppele hatte einen Ausschluss bereits auf der Rechnung

Rational betrachtet war er schon davon ausgegangen, dass es zu einem Ausschluss kommen würde: Das erklärte Kreistagsmitglied Ralf Käppele (Wählergruppe Käppele), nachdem ihm der Status der Befangenheit in dem Beschlussvorgang „Sicherung und Stärkung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung im Landkreis Altenkirchen“ zugewiesen worden war, Käppele somit Rede- und Abstimmungsverbot erhalten hatte.

Ohne Rede- und Abstimmungsrecht: Kreistagsmitglied Ralf Käppele. (Foto: Archiv AK-Kurier)

Altenkirchen. Es war ein Vorgang, der nur alle Jubeljahre in einer Sitzung des Altenkirchener Kreistages das Licht der Welt erblickt: Ausschluss eines Mitglieds des hohen Hauses wegen festgestellter Befangenheit und deswegen Teilnahmeverbot an einer Aussprache und Abstimmungsbann zu einem bestimmten Thema. Norbert Schmauck als Justitiar der Kreisverwaltung sprach von einem „relativ seltenen Verfahren“, das auf Ralf Käppele (Wählergruppe Käppele) in der Zusammenkunft des Gremiums am Montagnachmittag (16. Juni) angewendet wurde. Die Befangenheit zum Thema „Sicherung und Stärkung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung im Landkreis Altenkirchen“ gegenüber Käppele ausgesprochen, weigerte er sich, seinen Platz für die Beratungen zu räumen. In der anschließend erforderlich gewordenen nicht-öffentlichen Sitzung bestätigte die Mehrheit der Zusammenkunft eben eine solche Befangenheit, so dass Käppele gezwungenermaßen nicht zur Zukunft des Kirchener Krankenhauses sprechen durfte - im Vergleich zu allen anderen Fraktionen (selbst Linken-Vertreter Julien Fleckinger wurde Redezeit eingeräumt, ohne, genau wie Käppele, den Status einer Fraktion inne zu haben).

„Schlag in die Magengrube“
„Als ich das Ergebnis der Abstimmung mitgeteilt erhielt, war es ein Schlag in die Magengrube, da die Hoffnung auf ein anderes Ergebnis doch vorhanden war. Es kam unmittelbar der Gedanke, warum mache ich das eigentlich? Das Ganze ist vollkommen sinnlos“, erklärte Käppele in einem Interview gegenüber dem AK-Kurier und fügte an: „Wenn ich von mehreren Tausend Menschen insbesondere zu diesem Thema gewählt worden bin und dann in einem solchen Moment nicht einmal etwas sagen darf, ist dies mehr als enttäuschend. Dies unabhängig von der juristischen Frage, ob ein Grund für eine Ausschließung überhaupt vorliegt. Wie oft in der Juristerei kann man unterschiedlicher Auffassung sein, doch stellt sich für mich als seit 34 Jahren tätiger Rechtsanwalt die Argumentation der Verwaltung - mit Verlaub - als abenteuerlich dar.“ In der Sache legte der Kreistag einstimmig bei zwei Enthaltungen die Zukunft des Krankenhauses Kirchen in die Hände der Diakonie in Südwestfalen – vorausgesetzt der Insolvenzverwalter stellt sich nicht quer.

Prozedere fragwürdig
Das Prozedere in diesem Fall, so Käppele weiter, sei auch fragwürdig, da „ich zwar meine Auffassung dem Kreistag darlegen kann, dann aber den Saal verlassen muss, zu den Ausführungen der Verwaltung gegenüber dem Kreistag keine Stellung mehr beziehen kann. Das hätte ich gerne gemacht, damit der Kreistag ein umfassendes Bild vor einer Abstimmung hat, da die dortigen Mitglieder in der Regel nicht über eine juristische Ausbildung verfügen, die Ausführungen der Verwaltung juristisch nicht hinterfragen können. Dies führt im Ergebnis dazu, im Zweifel den Ausführungen der Verwaltung zu folgen. Auf die Schwachpunkte der dortigen Argumentation kann ich, siehe oben, nicht mehr reagieren, da ich diese vorher auch nicht kenne. Ein ,Geschmäckle’ bekommt das Ganze, wenn von der Verwaltung bei den weiteren Mitgliedern des Kreistages nicht geprüft wurde, ob bis zu Verwandtschaft dritten Grades, so sieht es das Gesetz vor, eine Beschäftigung in einem der betroffenen DRK-Krankenhäuser vorliegt. Das ,Rauspicken’ einer - vielleicht unliebsamen - Person, wird von den Gerichten nicht gerne gesehen.“ Das Gespräch im Wortlaut:

Wie sehen Sie die momentane Lage?
In der jetzigen Situation und unter dem zeitlichen Druck der laufenden Insolvenz erscheint das, was der Kreistag beschloss, alternativlos. Mangels weiterer, zur Übernahme bereiter Träger bliebe als Alternative nur eine Rekommunalisierung. Dies wird als eine Option offensichtlich nicht gesehen oder befürwortet, auch nicht von Seiten der SPD-Fraktion. Da hilft es wenig, wenn in einem Podcast Sabine Bätzing-Lichtenthäler darüber fabuliert, dass man auch ein Kreiskrankenhaus haben könnte, die CDU-Mehrheitsfraktion dazu aber nicht bereit gewesen sei. Kann sich jemand darin erinnern, dass die SPD-Fraktion einen solchen Antrag in den Kreistag eingebracht hat? Ich kann mich daran erinnern, dass die SPD-Fraktion am 24. Juni 2024 geschlossen gegen den Einwohnerantrag im Kreistag votiert hat. Gleiche Fraktion schien in der Sitzung vom 16. Dezember 2024 bei einem Antrag der Grünen-Fraktion eher neutral, wonach sich eine zu gründende Arbeitsgruppe ,Krankenhausstruktur’ unter anderem auch mit dem Thema Rekommunalisierung hätte beschäftigen sollen.

Warum war die Entscheidung pro Diakonie erforderlich?
Der Hauptgrund ist das totale Versagen durch das Management des DRK. Ein Höhepunkt war für mich die Vorstellung des Sanierungskonzepts für den Standort Altenkirchen durch die Herren Gonzáles und Christian Ecker am 14. November 2023. Von einem Konzept für den Standort Altenkirchen für die nächsten 50 Jahre war die Rede. Heute wissen wir, dass dies Slapstick vom Feinsten war. Erinnert sei nur an die Planung einer Notanlaufstelle, überwiegend betrieben durch die Kassenärztliche Vereinigung, selbige Kassenärztliche Vereinigung, die kurz darauf die Schließung des eigenen Notdienstes am Standort Altenkirchen verkündete. Zu lange wurde auch von Seiten des Kreises auf Aussagen des DRK vertraut; warnende Stimmen wurden ignoriert. Vertraut wurde einem DRK, das bereits in dem Monat vor der vorläufigen Insolvenz am 8. August 2023 die Sozialabgaben nicht entrichtet hatte, das entgegen dem Landeskrankenhausgesetz den Minister nicht oder verspätet von eigenen Maßnahmen unterrichtete und, was jetzt bekannt wurde, nicht einmal der gesetzlichen Verpflichtung nachkam, gezahlte Kautionen von Auszubildenden für Wohnheimzimmer wie gesetzlich vorgeschrieben insolvenzsicher anzulegen. Armani Anzug und Lederkoffer standen über Jeans und fundierter fachlicher Analyse.



Es wird kolportiert, dass die Diakonie in Südwestfalen zunächst ein Angebot für die fünf Kliniken der DRK-Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz abgegeben habe...
Wenn es zutreffen sollte, dass die Diakonie bereits im ersten Insolvenzverfahren ein Angebot für alle fünf Häuser des DRK unterbreitet hatte, ist für mich der Umgang mit diesem Angebot ein Skandal. Erstens: Wir hätten in Altenkirchen noch ein Krankenhaus. Zweitens: Die Bundesagentur für Arbeit hätte in dem sich fast nahtlos anschließenden zweiten Insolvenzverfahren nicht erneut Lohnzahlungen in Höhe von annähernd 30 Millionen Euro erbringen müssen. Wenn es zutrifft, dass die Diakonie im zweiten Insolvenzverfahren ein Angebot für die Häuser in Altenkirchen, Kirchen und Hachenburg abgegeben hat, hätten wir in Altenkirchen noch oder wieder ein Krankenhaus. In dieser Konstellation wäre der Standort in Hachenburg zumindest reduziert worden, Fachrichtungen wären aus wirtschaftlichen Gründen wieder in Altenkirchen verortet worden. Hierfür spricht nicht zuletzt die bauliche Qualität am Standort Altenkirchen. In Hachenburg sind die dort jetzt zu finanzierenden Gebäudesanierungen weitaus höher anzusetzen, wie die der Vorlage zu entnehmenden 80 Millionen Euro für die Grundsanierung in Kirchen. Aus den Reihen der Insolvenzverwaltung wird zunächst ein solches Angebot der Diakonie, was sogar der Presse zu entnehmen war, verneint, auf Nachfrage mitgeteilt, dass die ,Hachenburger’ dies nicht gewollt haben. Insolvenz ist dann doch ein ,Wunschkonzert’, oder ich heiße Hering. Diese Einflussnahmen in auf der Hand liegende wirtschaftliche und rationale Lösungen kosten das Land, die Bundesagentur für Arbeit und nicht zuletzt den Kreis Altenkirchen viele Millionen Euro.

Ein Neubau eines möglichen Westerwaldklinikums in Müschenbach schien plötzlich nicht mehr „en vogue“...
Ist Ihnen aufgefallen, wie schnell die Gier nach dem Westerwaldklinikum in Müschenbach verblasste, nachdem klar war, dass das Land die Grundsanierung eines abrisswürdigen Hauses in Hachenburg übernehmen wird. Nicht unerwähnt lassen möchte ich an dieser Stelle, dass in der kurzen Zeit zwischen erster und zweiter Insolvenz der Abbau des Standorts Altenkirchen finalisiert wurde, aber auch noch in der laufenden zweiten Insolvenz ein Kaufmännischer Direktor dafür Sorge trug, wesentlich werthaltiges Inventar von Altenkirchen nach Hachenburg zu verbringen. Ich unterstelle einmal, dass dies mit Faktor dafür war, Kaufmännischer Direktor in Hachenburg auch unter neuer Trägerschaft zu bleiben. Was Neuanschaffungen für Medizintechnik und IT kosten, können wir der Beschlussvorlage entnehmen.

Sind Sie mit dem Vertrag zwischen Kreis und Diakonie einverstanden?
Das vorliegende Vertragswerk enthält sicherlich Punkte, die zu hinterfragen sind. Die Rückzahlungsverpflichtung der Zuwendungen für bewegliche Medizintechnik und IT-Hardware im Falle der Insolvenz der Diakonie kann für dieses Szenario allenfalls als Insolvenzforderung angemeldet werden. Es macht wenig Sinn, eine Rückzahlungsverpflichtung für den Fall zu vereinbaren, in dem der zur Zahlung Verpflichtete zahlungsunfähig wird. Da macht die zu vereinbarende Sicherungsübereignung mehr Sinn. Diese muss aber in der konkreten Ausgestaltung hinreichend bestimmbar sein, um im Falle einer Insolvenz Sicherheit zu bieten. Dem genügt der Vertragstext leider nicht. Eine Änderung oder Ergänzung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen durch jeweilige Beschlüsse des Kreistags ist zumindest zu hinterfragen. Kann mit dieser Regelung der Kreistag durch Beschluss das medizinische Portfolio in Kirchen verändern? Ich habe lange mit mir gerungen, ob ich mich bei der Abstimmung, wenn ich hätte teilnehmen dürfen, nicht enthalte. Hauptgrund dafür wäre gewesen, dass an keiner Stelle der vorgelegten Texte der Standort Altenkirchen erwähnt wird. Der von dem insolventen Träger, betriebene Standort in Altenkirchen beinhaltet heute noch eine Kinder- und Jugendpsychiatrie und eine Schmerztagesklinik. Die Schmerztagesklinik ist über Monate hinweg mit Patiententerminen ausgebucht.

Wie sehen Sie die Zukunft von der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Schmerztagesklinik?
Wird der Vertragsbeginn mit dem 2. Juli 2025 bezeichnet, interessiert es mich schon dringend, was ab diesem Datum mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der Schmerztagesklinik geschieht, wenn jetzt schon mangels Kapazitäten Jugendliche zur Behandlung nach Köln müssen. Soweit von der Fraktion der Grünen die Frage nach dem MVZ in Altenkirchen gestellt wird, ist auch diese Frage berechtigt, wenn auch das MVZ zur ebenso insolventen DRK gemeinnützigen Gesundheitsbetriebsgesellschaft Süd-West mbh gehört, also einer anderen Gesellschaft. Hier wäre zumindest ein Absichtserklärung zu erwarten, wie die Diakonie gedenkt, mit den am Standort in Altenkirchen vorgefundenen Möglichkeiten (beste Bausubstanz, vier neue OP-Säle, neueste Patientenzimmer etc.) umzugehen, diese zu nutzen. Ich bin aber gerne bereit, der Diakonie einen Vertrauensvorschuss entgegenzubringen. Den Worten des dortigen Geschäftsführers in der Kreisausschusssitzung mögen Taten am Standort Altenkirchen folgen. (vh)


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