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Nachricht vom 25.06.2025    

Stadtrat Altenkirchen billigt einstimmig deutliche Erhöhung der Grundsteuer B

Es kam, wie es kommen musste: Der Altenkirchener Stadtrat fiel seinem Hauptausschuss nicht in den Rücken und verabschiedete final die Erhöhung der Grundsteuer B von 530 auf 890 vom Hundert (v.H.), wie es das vorgeschaltete Gremium bereits Anfang des Monats „erledigt“ hatte. Die Grundsteuer A und die Gewerbesteuer bleiben auf ihren bekannten Werten in Höhe von 400 bzw. 450 v.H.

Die Grundsteuer B bildet für Kommunen eine wichtige Einnahmequelle. (Foto: Freepik)

Altenkirchen. Viele Grundsteuer-B-Zahler, die in der Stadt Altenkirchen veranschlagt werden, könnten sich in den nächsten Tagen verwundert die Augen reiben, wenn sie Post von der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen-Flammersfeld öffnen, den Bescheid über die Grundsteuer B herausgeholt haben und dann lesend in Händen halten: Dank der Erhöhung des Satzes von 530 auf 890 vom Hundert (v.H.), die der Stadtrat in seiner Zusammenkunft am späten Dienstagnachmittag (24. Juni) einstimmig bei zwei Enthaltungen aus Reihen der FDP verfügte, könnten sie rückwirkend vom 1. Januar 2025 an durchaus (deutlich) mehr bezahlen müssen. Die Quoten für die Grundsteuer A (400 v.H.) und die Gewerbesteuer (450 v.H.) ließ das Gremium in der Zustimmung zum Nachtragshaushalt unangetastet. Mit dem immensen Plus, und das wurde aufgrund von Rechenexempeln deutlich, erhält sich die Stadt die Möglichkeiten, auch in nächster Zeit investiv tätig zu werden und finanziell nicht unter den wahrscheinlichen Erhöhungen der Verbandsgemeinde- und Kreisumlage (womöglich auf bis zu 47 Prozent) leiden zu müssen. Wie viele anderen Kommunen auch, hatte die Stadt von der Möglichkeit, gesplittete Hebesätze für die unterschiedlichen Nutzungen der Flächen (unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke) zu verabschieden, Abstand genommen. Die Explosion der Grundsteuer B liegt auch an erheblichen Einnahmeverlusten wegen Besserstellung von Gebäuden auf betrieblich genutzten Flächen begründet. Im Schnitt werde, so die Auskunft aus Kreisen der Verwaltung, die zusätzliche Belastung pro Grundstück rund 120 Euro im Jahr ausmachen.

Wert aus Mainz bei 977 v.H.
Stadtbürgermeister Ralf Lindenpütz erinnerte, dass das Finanzministerium des Landes in einer Schätzung die Grundsteuer B bei 977 v.H. für die Kreisstadt gesehen habe, woraus sich die Frage ergab: „Können wir uns eine Reduzierung überhaupt leisten?“ Zudem machte er darauf aufmerksam, dass der späteste Termin für die Verabschiedung der neuen Hebesätze als Folge der Grundsteuerreform und im weiteren Sinne noch wegen der Änderung des kommunalen Finanzausgleiches der 30. Juni sei. Für die CDU-Fraktion sprach Dr. Kristianna Becker „von einem guten Kompromiss“ und stellte die 890 v.H. aber auch als „Belastung für jeden einzelnen von uns“ heraus. Jürgen Kugelmeier (FWG) brachte die Steigerung auf diesen Nenner: „So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Wir schonen Bürgerinnen und Bürger und sichern Mittel, die Altenkirchen braucht, um attraktiv zu bleiben“. Es wäre fatal, wenn „wir als Stadt nicht reagieren würden“, erklärte Daniela Hillmer-Spahr, „wir wollen, dass unsere Stadt lebens- und liebenswert für Jung und Alt bleibt“. Die Fraktion der Bündnisgrünen wäre gerne über 900 gegangen, konstatierte Claudia Leibrock, „können aber bei 890 mitgehen“. Dieser Wert garantiere in den kommenden beiden Jahren einen ausgeglichenen Haushalt. Als alternativlos wertete Thomas Roos (FDP) eine grundsätzliche Anhebung des Hebesatzes, brachte jedoch 815 v.H. ins Spiel, die nur ein kleines Plus eingebracht hätten. Es gelte, zwischen der Belastung der Bürger und der Ausstattung der Stadt abzuwägen.  

Straßenausbau nach Prioritätenliste
Seit vielen Jahren werden in Altenkirchen städtische Straßen nach einer Prioritätenliste ausgebaut. Immerhin gilt es, auf 115 Fahrbahnen mit einer Länge von rund 35 Kilometern ein oder auch mehrere Augen zu werfen. Einstimmig verabschiedete die Zusammenkunft einen neuen Katalog, da der alte komplett abgearbeitet worden war. Das neue Verzeichnis sei nicht in Stein gemeißelt, erklärte Lindenpütz, „wenn was auffällt, schieben wir es dazwischen“: 1. Schützenweg (sehr dringender Ausbaubedarf der Kanal- und Wasserleitung/Ausbau zusammen mit Almersbacher Straße/beide in Altenkirchen-Leuzbach/Zeitfenster 2027); 2. Wiedstraße (Ausbau in Zusammenhang mit Umsetzung von Maßnahmen des Hochwasservorsorgekonzeptes/bei Bedarf Ausbau in Abschnitten/2028); 3. Kölner Straße (Bund zuständig/????), 4. Koblenzer Straße (Land zuständig/????); 5. Hermann-Löns-Straße (zusammen mit Steilstück der Bergstraße/2029); 6. Feldstraße (Ausbau zusammen mit Wiesenstraße/2031); 7. Lindenweg (Ausbau zusammen mit Ahornweg/2032); 8. In den Gärten (Teilstück zwischen Park- und Sehrtenbachstraße/2032).



„Projekt „Onleihe“ erhält Zuschuss
Zur Unterstützung des Projektes „Onleihe“ wird der evangelischen Bücherei Altenkirchen ein Zuschuss in Höhe von 33 Prozent der jährlichen Kosten, maximal jedoch 1200 Euro, für ein weiteres Jahr gewährt, wie die einstimmige Entscheidung fiel. Für den Abruf der Mittel ist bis zum 31. März des Folgejahres ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Nichts einzuwenden hatte das Gremium gegen einen Zuschuss in Höhe von 750 Euro als Förderung des Projektes „Fest der Kulturen“ am Samstag, 6. September, das der Verein „Westerwälder Initiativen- und Betriebe-Netzwerk“ (WIBeN) organisiert. Für den Abruf der Mittel ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

Grünes Licht für Schlossplatz und obere Wilhelmstraße
Dem Schlossplatz mit seinen rund 3100 Quadratmetern Fläche und der oberen Wilhelm-/Schlossstraße (zwischen Gebäude Westerwald Bank und Frankfurter Straße) wird es an den Kragen gehen, damit die Trostlosigkeit dieser Fläche, auf der das einstige Schloss stand, ein Ende hat. Der Rat legte ohne Widerspruch für beide Bereiche jeweils das Ausbauprogramm fest, das sich in groben Zügen an der Gestaltung der unteren Fußgängerzone (Modehäuser Dörner/Iserlohe und Gebäude Westerwald Bank/saniert zwischen 2016 und 2018) orientiert. Einmal bei der Arbeit, wird auch der „Deckel“ der Tiefgarage unter dem Schlossplatz erneuert, weil er an einigen Stellen undicht ist. Die Überdeckung schwankt in ihrer Dicke zwischen 20 und 30 Zentimetern. Durch die Konstruktion ergibt sich eine beschränkte Verkehrslast zwischen fünf und zehn Kilonewton pro Quadratmeter. Gleichfalls verhindert dieser Ist-Zustand, dass an vielen Stellen des Areals kein Bodenanschluss für Bäume mit tief gründenden Wurzeln besteht. Neben dem Funktionsanspruch, die die freie Fläche erfüllen soll (Konzerte, Marktstände, Demonstrationen oder Schützenparaden), sind Nutzungsgrundsätze gesetzt: Multifunktionalität, Barrierefreiheit, Auflockerung, mehr Räumlichkeit durch transportable Pflanzcontainer, Steigerung der Aufenthaltsqualität, Beschattung und Begrünung. Die Kostenberechnung liegt bei 2,490 Millionen Euro. Wie viel Zuschuss dank der Teilnahme der Stadt am Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Entwicklung – Nachhaltige Stadt“, unter dessen Dach das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) angesiedelt ist, fließen wird, wird final die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) entscheiden.

Am Rande notiert
Nach vielen Irrungen und Wirrungen liegt nunmehr die endgültige Baugenehmigung für das Fachmarktzentrum im Weyerdamm vor. „Wir starten mit Rechtssicherheit in die finale Phase“, meinte Lindenpütz. Somit könne der Investor acht Wochen vor der geplanten Eröffnung am 9. Oktober die Räumlichkeiten an die Mieter übergeben. Probleme mit der Schließanlage verhindern, so Lindenpütz, die Inbetriebnahme der öffentlichen Toilette in direkter Nachbarschaft zum Stadtbüro (ehemaliger Durchgang zwischen Bahnhofstraße und Parkplatz Postinnenhof). Noch bis 30. Juni können Interessierte sich an der Verkehrsuntersuchung der Stadt beteiligen (www.ideenkarte.de/altenkirchen). Womöglich bis zum 9. November ist die Gestaltung des Gedenkbereiches am Standort der ehemaligen Synagoge in der Frankfurter Straße abgeschlossen. Unter anderem fehlt noch die Bepflanzung, der Bereich war während der Sanierung der B 8 vor wenigen Jahren umgestaltet worden. Die Installationsarbeiten an und in der Stadthalle für den Betrieb eines Lüftungsgerätes auf dem Dach liegen im Zeitplan. Sie soll am 13. August wiedereröffnet werden, einen Tag später ist bereits das Jubiläumskonzert des MGV Niedererbach vorgesehen. Die „gute Stube“ musste wegen Asbestbelastung in Lüftungsklappen am 31. Juli 2021 komplett geschlossen werden.(vh)


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