Pressemitteilung vom 26.06.2025
Aktualisiert: Debatte um Bestattungsgesetz: Aufhebung der Friedhofspflicht?
Im rheinland-pfälzischen Landtag fand ein Anhörverfahren zum neuen Bestattungsgesetz statt. Dr. Christoph Gensch, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, äußerte sich kritisch zu den geplanten Änderungen. Ebenso argumentierten die Freien Wähler gegen das Gesetz.

Mainz. Im Ausschuss für Gesundheit des rheinland-pfälzischen Landtags wurde das Anhörverfahren zum Bestattungsgesetz durchgeführt. Dr. Christoph Gensch (CDU) betonte in seiner Stellungnahme die Bedeutung von Pietät und Würde im Kontext der Bestattungskultur. "Dieses Gesetz ist ein wichtiges Gesetz. Es berührt einen zentralen Bereich unseres Lebens, einen sehr sensiblen, oft schmerzhaften Bereich. Das Abschiednehmen, das Trauern, das Bestatten von Angehörigen, von Freunden, von liebgewonnenen Menschen. Es betrifft die letzte Ruhestätte, den Ort der Erinnerung an einen Menschen, wenn sonst nichts mehr bleibt", erklärte er.
Gensch argumentierte, dass vorgegebene Strukturen und religiöse Rituale nicht als Einschränkung individueller Freiheiten betrachtet werden sollten, sondern als stabilisierende Leitplanken, die Halt geben und Orte der Erinnerung schaffen. Er kritisierte den Trend zum grenzenlosen Individualismus und forderte eine Rückbesinnung auf traditionelle Werte wie Pietät und Würde.
Seebestattungen und Friedwälder gibt es schon
"Da sollte man als Politik auch mal Nein sagen oder einen ordnungspolitischen Rahmen vorgeben und eine Friedhofspflicht belassen - alternative Bestattungsformen wie beispielsweise die Seebestattung oder Begräbniswälder gibt es ja schon", so Gensch weiter. Die geplante Abschaffung der Friedhofspflicht durch die Landesregierung sieht er kritisch. Der große Widerstand zahlreicher Verbände und Institutionen, darunter auch der Kirchen, zeige, dass der Gesetzesentwurf nicht optimal sei.
Gesetz sollte nicht im Eiltempo durchgedrückt werden
Die Landtagsabgeordneten Lisa-Marie Jeckel und Patrick Kunz von den FREIEN WÄHLERN lehnen den aktuellen Entwurf des neuen Bestattungsgesetzes ebenfalls ab. Sie kritisieren das Vorhaben, das Gesetz unter Zeitdruck zu verabschieden, insbesondere nach der Anhörung im Gesundheitsausschuss.
Patrick Kunz, innenpolitischer Sprecher der Gruppe, betont die Bedeutung des Themas: "Es geht hier nicht um eine kleine Verwaltungsreform, sondern um einen grundlegenden Eingriff in unsere Bestattungskultur, unsere ethischen Maßstäbe und das gesellschaftliche Verständnis von Würde und Trauer. Wer solche Umbrüche im Eiltempo durchsetzen will, handelt unsensibel."
Einführung der Tuchbestattung?
In der Anhörung sei deutlich geworden, dass wesentliche Regelungen des Gesetzes noch unausgereift sind. Ein Beispiel ist die geplante Einführung der Tuchbestattung. "Während der Gesetzentwurf diese Bestattungsform erstmals allgemeingültig zulassen will, bleiben grundlegende Fragen völlig offen: Wer dokumentiert den Willen des Verstorbenen? Wo erfolgt die Abgrenzung zwischen religiöser Tradition und individueller Entscheidung? Und wie wird sichergestellt, dass diese Form würdevoll und kontrolliert abläuft?", ergänzt Patrick Kunz. (PM/Red)
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