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Nachricht vom 23.04.2012    

BUND Rheinland-Pfalz: Wir sind empört!

Die Stellungnahme des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V.
Landesverband Rheinland-Pfalz, BUND Westerwald, BUND Nördl. Rheinland-Pfalz zum Thema: Mutmaßlicher Wolf im Westerwald erschossen.

Region. Unsere Redaktionen erreichte die gemeinsame Stellungnahme des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Landesverband Rheinland-Pfalz, BUND Westerwald, BUND Nördl. Rheinland-Pfalz zum mutmaßlichen Abschuss des Westerwälder Wolfes.
Der Wolf steht als „streng geschützte Tierart“ weltweit unter vielfachen Schutz:
Erstens: dem Schutz des internationalen Rechts, z.B. dem Washingtoner Artenschutzabkommen und der Berner Konvention, Zweitens: der europäischen FFH Richtlinie, und Drittens: des nationalen Rechtes im Bundesnaturschutzgesetz als streng geschützte Art.
Seine Tötung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Artenschutz dar.

„Gerade die Naturschutzverbände im gesamten Westerwald haben im letzten Jahr mehrere Wolfveranstaltungen durchgeführt, um die Bevölkerung zu informieren und auch das mögliche Erscheinen des Wolfes rechtzeitig vorzubereiten. Auf allen diesen sehr gut besuchten Veranstaltungen kam die Sympathie der Bevölkerung für den Wolf sehr stark zum Ausdruck. Umso mehr sind wir entsetzt und empört, dass dieses Tier getötet wurde", heißt es in der Stellungnahme.

"Wir können es nicht begreifen, dass es Menschen gibt, die der Natur, ihren Lebewesen und der Schöpfung keinen Raum geben wollen. Wir sollten uns darüber freuen, dass der vom Menschen ausgerottete und über Jahrhunderte verteufelte Wolf wieder in Deutschlands freier Wildbahn lebt. Es sollte sich auch bei uns die Einsicht durchsetzen, dass eine Nachbarschaft von Mensch und Wolf möglich ist – so wie es uns fast alle anderen europäischen Staaten vorleben“, erklärt Harry Neumann, stv. BUND Regionalbeauftragter Koblenz/Nördl. Rheinland Pfalz im Landesvorstand und 2. Kreisvorsitzender des BUND Westerwald.



Der BUND hofft, dass der oder die Täter bald gefasst werden können und wird eine Strafanzeige sorgfältig prüfen. Der Schutz bezieht sich im übrigen auch auf sogenannte „Wolfshybriden“ bis zur vierten Generation. Der oder die Täter können sich auch nicht damit herausreden, bei der Tötung von einem „wildernden Hund“ ausgegangen zu sein, da Wölfe und Hunde als „Wirbeltiere“ nach dem Tierschutzgesetz als gleichwertig anzusehen sind.

Auch das Jagdrecht bietet keine Handhabe für das Töten eines Wolfes, da alle Jagdausübungsberechtigten die Verbote des Artikel 42 BNatSchG zu beachten haben.

"Wir begrüßen daher die Aussagen des Kreisjagdmeisters im Westerwald, Bernd Schneider, sowie des Landesjagdverbandes und fordern alle Jagdausübungsberechtigten im Westerwald auf, die Suche nach dem Täter zu unterstützen", appelliert Neumann.
Das Bundesnaturschutzgesetz sieht, sollte es sich tatsächlich um einen Wolf handeln, nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

„Wolf und andere wilde Tiere, wie Wildkatze oder Luchs, sind bei uns herzlich willkommen, da sie eine große Bereicherung für die Artenvielfalt und unsere Lebensräume darstellen. Der heutige Tag ist ein schwerer Rückschlag für den Artenschutz in Rheinland-Pfalz, sollten sich die Vermutungen bewahrheiten“, betonte abschließend Harry Neumann.



Kommentare zu: BUND Rheinland-Pfalz: Wir sind empört!

4 Kommentare
Wenn es sich um ein rechts- und gesetzwidriges Vergehen handelt, so muss unbedingt Strafanzeige erstattet werden. Dann muss auch die Staatsanwaltschaft handeln, den Täter ermitteln und gegen ihn ein Strafverfahren einleiten.
Nur eine hohe Strafe wird Nachahmer abschrecken !
Jede-r kann Strafanzeige erstatten (Polizei oder Staatsanwaltschaft in dem Zuständigkeitsbereich der ausgeführten Tat).
Falls noch keine Anzeige erstattet wurde, so kann ich das gerne erledigen. Hierzu benötige ich nähere Angaben zur Tat. Wer diese Angaben machen kann, die bitte ich mir diese mitzuteilen.
#4 von Karl-H. Arsand, am 27.04.2012 um 07:47 Uhr
Wenn es sich um ein rechts- und gesetzwidriges Vergehen handelt, so muss unbedingt Strafanzeige erstattet werden. Dann muss auch die Staatsanwaltschaft handeln, den Täter ermitteln und gegen ihn ein Strafverfahren einleiten.
Nur eine hohe Strafe wird Nachahmer abschrecken !
Jede-r kann Strafanzeige erstatten (Polizei oder Staatsanwaltschaft in dem Zuständigkeitsbereich der ausgeführten Tat).
Falls noch keine Anzeige erstattet wurde, so kann ich das gerne erledigen. Hierzu benötige ich nähere Angaben zur Tat. Wer diese Angaben machen kann, die bitte ich mir diese mitzuteilen.
#3 von Karl-H. Arsand, am 26.04.2012 um 17:00 Uhr
Ich bin empört....dass es offensichtlich eine Straftat darstellt, einen Wolf zu erschießen
während hingegen ein frei laufender (Familien-)Hund im Wald eine ernstzunehmende Gefahr darstellt, die gegenenfalls ein Erschießen rechtfertigt. Ticken die eigentlich noch richtig?
#2 von Petra Hoppe, am 24.04.2012 um 21:50 Uhr
Ich bin völlig geschockt von der Nachricht, dass der erste nach über 120 Jahren eingewanderte Wolf in Rheinland-Pfalz getötet wurde. Fassungslos und den Tränen nahe, hoffe ich, das der Täter bald gefasst und im vollem Umpfang bestraft wird. Dies ist ein unendschuldbares Verbrechen gegen den Artenschutz. Eine historische Gelegenheit den Wolf wieder im Westerwald anzusiedeln ist durch einen Irrsinnigen zunichte gemacht worden. Wer weiß, wieviele Jahre es dauern wird, bis sich dieses, von vielen Menschen ersehnte Ereigniss der Ansiedelung von Wölfen im Westerwald wiederholt.
Mario Anastasini, Hachenburg
#1 von Mario Anastasini, am 24.04.2012 um 07:34 Uhr

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