Neue Regeln für Alterspräsidenten im rheinland-pfälzischen Landtag geplant
Die Fraktionen des rheinland-pfälzischen Landtags planen eine Änderung der Kriterien für das Amt des Alterspräsidenten. Ein fraktionsübergreifender Antrag soll die Geschäftsordnung anpassen und auch die Abberufung von Ausschussvorsitzenden erleichtern.

Mainz. Die Entscheidung über den Alterspräsidenten im rheinland-pfälzischen Landtag soll künftig nicht mehr vom Lebensalter, sondern von den Abgeordnetenjahren abhängen. Ein gemeinsamer Antrag der Ampel-Fraktionen und der CDU sieht vor, diese Änderung nächste Woche im Plenum zu diskutieren. Ziel ist es, die Leitung der konstituierenden Sitzung des Landtags und andere wichtige Aufgaben durch Personen mit größtmöglicher parlamentarischer Erfahrung zu gewährleisten. Diese Anpassung orientiert sich an den Regelungen des Bundestags und weiterer Landesparlamente.
Für die Abberufung von Ausschussvorsitzenden soll demnach zukünftig eine einfache Mehrheit ausreichen, statt wie bisher eine Zweidrittelmehrheit. Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich entschieden, dass eine einfache Mehrheit ausreichend sei. "Wer in einem Ausschuss das Vertrauen der Mehrheit verloren hat, kann den Ausschuss nicht mehr effektiv leiten", begründen die vier Fraktionen ihren Vorschlag.
Landtagspräsident Hendrik Hering hatte bereits vor etwa neun Monaten angeregt, dass der oder die Abgeordnete mit der längsten parlamentarischen Erfahrung Alterspräsident werden sollte. Hintergrund war eine kontroverse Sitzung im Thüringer Landtag, bei der dem AfD-Alterspräsidenten Jürgen Treutler Rechtsbruch vorgeworfen wurde, weil er Wortmeldungen und Anträge unterdrückte.
Aktuell ist Cornelia Willius-Senzer (81) von der FDP die Alterspräsidentin im rheinland-pfälzischen Landtag. Sollte die neue Regelung greifen, würde Gerd Schreiner von der CDU, der seit dem 1. Mai 1997 im Landtag sitzt, dieses Amt übernehmen. (dpa/bearbeitet durch Red)
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