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Nachricht vom 25.04.2012    

Not der Hebammen in der Region wird immer größer

Die hohen Versicherungsprämien der Berufshaftpflicht treiben die Hebammen langsam aber sicher in den Ruin und zur Aufgabe. Die Haftungszeit ist auf 30 Jahre nach einer Geburt festgelegt, der Deutsche Hebammenverband fordert eine Begrenzung auf 10 Jahre. MdB Sabine Bätzing-Lichtenthäler traf eine Abordnung der Hebammen aus dem Westerwaldkreis und dem Landkreis Altenkirchen.

Im Herbst soll erneut ein Gespräch mit den Hebammen stattfinden, versprach die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Bätzing Lichtenthäler. Foto: pr

Not der Hebammen wird immer größer
Bätzing-Lichtenthäler: Hebammen übernehmen wichtige Aufgabe

Erneut tauschten sich die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Vertreterinnen der Hebammen aus den Landkreisen Altenkirchen und Westerwald über die aktuelle Situation der kleinen Berufsgruppe aus.

Bereits seit Längerem geraten die Hebammen durch äußerst hohe Prämienzahlungen für die Berufshaftpflichtversicherung zunehmend in eine finanzielle Schieflage. Hierzu Anne Arfsten, 2. Vorsitzende des Hebammen-Landesverbandes Rheinland-Pfalz: "Hebammen können bis zu 30 Jahren nach einer Geburt in die Haftung genommen werden. Das birgt ein hohes, schwer kalkulierbares Risiko für die Versicherer und die Hebammen, weshalb die Prämien entsprechend hoch sind und die Hebammen ggf. mit ihrem Privatvermögen haften".

In der jüngsten Ausschreibungsrunde waren die Ergebnisse für die künftigen Versicherungsprämien ernüchternd. So müssen die Hebammen mit einer Kostensteigerung von rund 15 Prozent rechnen (rd. 4.300 Euro pro Jahr). Für die Hebammen sei es demnach schwer, das Geld entsprechend zu erwirtschaften. "Nur wenn man deutlich mehr Schwangerschaften und Geburten begleitet ist dies zu erreichen. Um den schwangeren Frauen aber eine optimale Betreuung zu gewährleisten, können Hebammen in der Hausgeburtshilfe nur 10 bis 12 Geburten pro Jahr betreuen", so Anne Arfsten.
Deshalb fordert der Deutsche Hebammenverband dringend, die Begrenzung der Haftungszeit auf 10 Jahre, eine Schadensummenobergrenze und endlich eine angemessene Vergütung für die wertvolle Arbeit der Hebammen. Und auch für die Kolleginnen im angestellten Bereich ist ein besserer Personalschlüssel und eine adäquate Bezahlung dringend erforderlich.



Ein weiteres Problem birgt die künftige Neuregelung der Patientenrechte. Grundsätzlich sei es wichtig die Rechte der Patientinnen und Patienten deutlich zu verbessern, jedoch trägt die darin geforderte ausführliche Aufklärungspflicht für die werdenden Eltern, Hebammen und ÄrztInnen zu erheblichen Unsicherheiten und Ängsten bei und wird zum weiteren Ansteigen der Kaiserschnitte, vor allem aus forensischer und nicht aus medizinischer Sicht, führen. Die Hebammen sehen dies mit großer Sorge. Schon heute ist die Kaiserschnittrate in Deutschland fast doppelt so hoch (30 Prozent), wie von der WHO empfohlen (17 Prozent). Durch die o.g. Neuregelung besteht die Gefahr, dass natürliche, spontane Geburten zu einem unkalkulierbarem Risiko für Mutter und Kind abgestempelt werden, wofür Hebammen künftig haftbar gemacht würden.
Dieses Risiko, so die Hebammen übereinstimmend, könne man nicht eingehen, da man anschließend – insbesondere finanziell – zur Rechenschaft gezogen werden könne.

"Wichtig ist, dass die Patientinnen und Patienten grundlegend in ihren Rechten gestärkt werden", kommentiert Sabine Bätzing-Lichtenthäler die Idee, die hinter dem Entwurf des neuen Patientenrechtegesetzes steckt, "jedoch dürfe dies nicht zu einem beruflichen Nachteil einer Berufsgruppe – hier der Hebammen – führen". Es muss verhindert werden, dass die Hebammen als Berufsgruppe verschwindet, so die SPD-Politikerin, da diese eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe übernehmen würden.

Bätzing-Lichtenthäler und die Hebammen vereinbarten, dass im Herbst des Jahres nochmals ein Fachgespräch zu dieser Thematik stattfinden solle.


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