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Pressemitteilung vom 03.07.2025    

Sonnenschutz-Pflicht für Outdoor-Jobs im Kreis Altenkirchen, Kreis Neuwied und Westerwaldkreis

Die IG BAU Koblenz-Bad Kreuznach warnt vor Risiken bei Sommerjobs unter freiem Himmel. Betriebe im Kreis Altenkirchen, Kreis Neuwied und Westerwaldkreis sollen Trink- und Sonnenschutz garantieren.

Symbolbild. (KI-generiert)

Region. Wer bei hohen Temperaturen im Freien arbeitet, muss sich besonders schützen. Darauf weist die IG BAU Koblenz-Bad Kreuznach hin und appelliert an alle Betriebe im Landkreis Altenkirchen, Landkreis Neuwied und Westerwaldkreis, den Sonnenschutz für Beschäftigte zu verbessern. Vor allem Bauarbeiter, Dachdecker, Garten- und Landschaftsbauer sowie Erntehelfer sind gefährdet.

Wasser und Sonnencreme sind Pflicht
Die Gewerkschaft empfiehlt ein klares Sonnenschutz-Programm. Trinken ist dabei oberstes Gebot. "Es gilt die Faustregel: alle 15 bis 20 Minuten eine Trinkpause mit einem vollen Wasserglas. Ideal sind neben Wasser auch kalte Tees", betont Gordon Deneu von der IG BAU Koblenz-Bad Kreuznach. Für den UV-Schutz gilt: alle zwei Stunden eincremen. Dies sei ein wirksames Mittel gegen Hautkrebs.

Arbeitgeber in der Pflicht
Gordon Deneu fordert die Betriebe im Kreis Altenkirchen, Kreis Neuwied und Westerwaldkreis auf, ausreichend Sonnencreme und Wasser bereitzustellen. Sonnenmilch mit Lichtschutzfaktor 50 plus und eine Wasserflasche seien ein Muss. Arbeitgeber hätten die Pflicht, für alle Beschäftigten im Freien eine Wasser- und Sonnencreme-Flatrate anzubieten.




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UV-Schutzkleidung und Kopfbedeckung
Neben Creme und Wasser spielt auch Kleidung eine wichtige Rolle. UV-blockierende Kleidung schützt die Haut vor gefährlicher Strahlung. Möglichst viel Körper sollte mit Stoff bedeckt sein. Helme müssen luftdurchlässig sein und einen Nackenschutz haben. Hier seien Arbeitgeber gefragt, ein passendes Sommer-Outfit zur Verfügung zu stellen. Auch eine Sonnenbrille gehöre zur UV-Arbeitsschutzkleidung.

Arbeit in der Mittagshitze vermeiden
Besondere Vorsicht ist zwischen 12 und 14 Uhr geboten. In dieser Zeit sollten Arbeiten möglichst in den Schatten verlegt werden. Regelmäßige Pausen im Schatten sind notwendig. Viele kurze Ruhephasen seien besser als wenige lange Pausen. Schon ein einfaches Sonnensegel könne den nötigen Schattenplatz bieten, erklärt Gordon Deneu.

Appell an alle Betriebe
Die IG BAU Koblenz-Bad Kreuznach betont, dass alle Arbeitgeber ihrer Fürsorgepflicht nachkommen müssen. Wer diese Maßnahmen ignoriere, riskiere die Gesundheit der Beschäftigten. Der Schutz vor UV-Strahlen sei ein unverzichtbarer Teil des Arbeitsschutzes und müsse konsequent umgesetzt werden. (PM/Red)


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