Rat der VG Altenkirchen-Flammersfeld verabschiedete einen „Kessel Buntes“
Ein „Kessel Buntes“: Mit einstimmigen Beschlüssen, die die unterschiedlichsten Themenfelder betrafen, ist der Rat der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld nach einer Marathon-Sitzung von weit über dreieinhalb Stunden am späten Donnerstagnachmittag (3. Juli) in die Sommerpause gegangen.

Altenkirchen. „Still ruhen wird der See“ der kommunalen Gremien auf Ebene der Verbandsgemeinde (VG) Altenkirchen-Flammersfeld in den kommenden Wochen, der Zeit der rheinland-pfälzischen Sommerferien. Final verabschiedete der Rat der fusionierten VG in seiner Zusammenkunft am späten Donnerstagnachmittag (3. Juli) einen Strauß unterschiedlichster Themen. Lediglich eine Enthaltung gab es beim Votum zum Erlass einer Rechtsverordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen, um „der stetig ansteigenden Zahl von herrenlosen und verwilderten Katzen“ Herr zu werden. Mit einem solchen Begehren waren der Tierschutzverein für den Kreis Altenkirchen und andere Tierschutzorganisationen bereits im Jahr 2012 an die VGs im Kreis Altenkirchen herangetreten. Daraufhin hatte die VG-Verwaltung Hamm damals federführend die Sach- und Rechtslage geprüft und nach Einbeziehung des Gemeinde- und Städtebundes festgestellt, dass seitens der Kommunen eine gesetzliche Regelung fehlt, um eine Rechtsverordnung erlassen zu können. Diese Rechtsgrundlage wurde inzwischen geschaffen, so dass der Tierschutzverein im Jahr 2022 seinen Antrag von 2012 erneut stellte. Nunmehr sind die VGs zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Tierschutzgesetz ermächtigt. In der Rechtsverordnung „sind die Gebiete abzugrenzen und die für die Verminderung der Anzahl der freilebenden Katzen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere können in der Rechtsverordnung der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in dem jeweiligen Gebiet verboten oder beschränkt sowie eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorgeschrieben werden. Eine Regelung ist indes nur zulässig, soweit andere Maßnahmen, insbesondere solche mit unmittelbarem Bezug auf die freilebenden Katzen, nicht ausreichen“. Deutlich wurde in einer Besprechung vor gut einem Jahr auch, dass eine intensive Durchsetzung und Kontrolle der Regelungen durch die Ordnungsbehörden personell und sachlich nicht möglich sind und insofern die Verordnung der Änderung der Rechtslage dient und in erster Linie appellative Wirkung hat. Zum Tätigwerden in besonderen Einzelfällen erhält die Verwaltung jedoch durch den Erlass der Rechtsverordnung die erforderlichen Eingriffs- und Handlungsermächtigungen. „Ich finde es gut, dass wir eine Regelung gefunden haben, die appellativen Charakter hat“, sagte Fred Jüngerich, der Bürgermeister der VG.
Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung
Als Neufassung stieß die „Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld“ auf keinerlei Ablehnung. Sie war überarbeitet worden wegen aktueller Entwicklungen im Gebiet der Stadt Altenkirchen und zur Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten von Polizei und Ordnungsamt. Die geplante Änderung wurde von der Verwaltung im Vorfeld mit der Landesordnungsbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion), deren Genehmigung im Nachgang eingeholt werden muss, abgestimmt. Die überarbeitete Version tritt am 1. August in und zum 31. Juli 2045 außer Kraft. Die alte war seit dem 21. April 2021 gültig. Unter anderem ergänzt wurde das Verbot, „auf Kinderspielplätzen bzw. Spielanlagen alkoholische Getränke mitzunehmen und zu verzehren“.
Netz für Alltagsradverkehr erweitern
Zehn Maßnahmen, um das Netz für den Alltagsradverkehr in der Ex-VG Flammersfeld (Leader Raiffeisen-Region) auszubauen, stellte Gregor Höblich vom Planungsbüro Stand-Land-plus (Boppard) vor. „Wir müssen immer wieder am Ball bleiben, dass wir die Lückenschlüsse hinbekommen, und ein bisschen auf Verständnis hoffen“ verdeutlichte Jüngerich. „Das ist eine Gemengelage, wie wir sie so noch nicht hatten“, meinte Höblich mit Blick auf den Bereich, zu dem weitere VGs im Kreis Neuwied gehören, während fast der komplette Rest des Kreises Altenkirchen die Leader-Region Westerwald-Sieg bildet. Er unterteilte das Zehner-Paket in fünf Vorhaben an klassifizierten Straßen (Landesbetrieb Mobilität/LBM) und in fünf abseits solcher Strecken (Gemeinden). Unter anderem nannte er für die Zuständigkeit des LBM den Neubau entlang der L 276 zwischen Schürdt und Weyerbusch, für die von Gemeinden den Ausbau des Wirtschaftsweges zwischen Eichen und Döttesfeld. Alle Ideen summierten sich auf rund sieben Millionen Euro, punktuelle Maßnahmen ergeben einen Betrag von rund 139.000 Euro. Jürgen Salowsky (Bündnisgrüne) zeigte sich „sehr skeptisch für eine Umsetzung des Konzeptes, zumal Rheinland-Pfalz das schlechteste Bundesland ist, was die Radfahrfreundlichkeit angeht“.
Schiedspersonen vorgeschlagen
Ohne Widerspruch sprach sich die Zusammenkunft für den Kauf eines „Kommunalfahrzeuges“ der Marke Meili aus, das die Firma Eugen Unkauf GmbH & Co. KG (Abstatt) zum Angebotspreis von 233.276 Euro voraussichtlich erst im Jahr 2026 liefern wird und das in die Flotte des Bauhofs der VG integriert werden soll. Nichts zu mäkeln gab es an der Bestellung von Heike Gelhaar (Altenkirchen) zum Mitglied des Seniorenbeirates für die Dauer der Wahlzeit des VG-Rates. Einem solchen Gremium sollen mindestens zehn und maximal 18 Mitglieder angehören. Auf Vorschlag des VG-Rates werden vom Direktor des Altenkirchener Amtsgericht Schiedspersonen für den Bezirk 1 (Ex-VG Altenkirchen ohne die Ortsgemeinde Neitersen) und den Bezirk 2 (Ex-VG Flammersfeld mit der Ortsgemeinde Neitersen) bestellt. Per geheimer Wahl wurden nominiert – Bezirk 1 Schiedsperson: Wolfgang Lanvermann (Hemmelzen), Stellvertreter: Klaus Schneider (Helmenzen); Bezirk 2 Schiedsperson: Michael Liedigk (Peterslahr), Stellvertreter: Ralf Hassel (Weyerbusch). Für Klaus Brag (Ingelbach/Bezirk 1) und Geo Hillen (Flammersfeld/Bezirk 2) sowie deren Stellvertreter Wolfgang Lanvermann (Hemmelzen/Bezirk 1) und Rainer Wilfert (Rott/Bezirk 2) endet die fünfjährige Amtszeit am 27. August. (vh)
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