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Nachricht vom 07.07.2025    

VG Altenkirchen-Flammersfeld: Start für Entwicklung des neuen Flächennutzungsplans

Der Fusionsvertrag sorgt dafür, dass das Projekt nicht auf die lange Bank geschoben werden darf. Spätestens am 31. Dezember 2027 muss der neue Flächennutzungsplan für die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld, so sieht es die „Heiratsurkunde“ vor, verabschiedet sein, die beiden alten, für jede VG einzeln noch in Kraft, zum alten Eisen gelegt werden müssen.

Wie Flächen in der VG Altenkirchen-Flammersfeld vom 1. Januar 2028 an genutzt werden können, legt der neue Flächennutzungsplan fest, für dessen Entwicklung der Startschuss gegeben wurde. (Foto: vh)

Altenkirchen. Was ist ein Flächennutzungsplan? „Ein Flächennutzungsplan, kurz FNP, ist eine vorbereitende Bauleitplanung, deren Regelung sich nach dem Baugesetzbuch richtet. Sie ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzungsmöglichkeiten wie Wohnen, Arbeiten, Erholung und Verkehr“, erklärt die Internetpräsens „JuraForum“. Gelten seit der Fusion (1. Januar 2020) der Verbandsgemeinden (VG) Altenkirchen und Flammersfeld derzeit noch die Darstellungen von vor der Heirat, ist es nunmehr an der Zeit, für die rund 230 Quadratkilometer große Gebietskörperschaft ein gemeinsames Schema in einem langwierigen Prozess zu erarbeiten, denn ein einfaches „Zusammenschustern“ der beiden Auslaufmodelle ist nicht erlaubt. Damit es etwas „sportlich“ wird, sieht der Kontrakt über die Vereinigung die Verabschiedung bis zum 31. Dezember 2027 vor, um dann die beiden „alten“ Überblicke außer Kraft treten zu lassen. Solch ein FNP ist indes mehr als nur ein grober Überblick, weil Bebauungspläne (Planungshoheit Ortsgemeinden) grundsätzlich aus dem FNP zu entwickeln sind. Vor diesem Hintergrund gab der VG-Rat in seiner jüngsten Sitzung der Neuaufstellung des FNPs gegen sechs Nein-Stimmen aus den Reihen der AfD-Fraktion mit 32 Ja-Voten mehrheitlich grünes Licht und darüber hinaus einstimmig das Okay für die „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange“.

Eine gesetzliche Verpflichtung
„Wir begeben uns in die Startphase, es ist eine gesetzliche Verpflichtung“, erklärte Fred Jüngerich als Bürgermeister der VG, „wir haben uns externen Sachverstand und Hilfeleistung zur Seite gestellt. Quantitativ ist die Aufgabe aus dem eigenen Haus gar nicht leistbar.“ Am Ende des Verfahrens stehe die Genehmigung durch die Kreisverwaltung, diese „Gesprächsgrundlage“ sei bei weitem nicht die Endfassung, „es ist auch ein erster Aufschlag mit den Ortsbürgermeistern“. Sehr deutlich machte Jüngerich: Wer sich gegen den FNP stelle, stelle sich gegen die bauliche und nichtbauliche Entwicklung in der VG in den nächsten 20 Jahren. Torsten Löhr (CDU) sprach von einem „bedeutenden Punkt für die VG Altenkirchen-Flammersfeld“ und „einem komplexen Verfahren“. Es gelte festzulegen, wie welche Flächen künftig genutzt würden. „Dieser Plan ist ein Plan und kein Befehl“, konstatierte Frank Bettgenhäuser (SPD). Es gehe auch ums Wohnen, „aber nicht immer um Neubau“, ergänzte er und lenkte so den Blick auf die Weiterentwicklung der Ortskerne, weil „die Infrastruktur schon da ist. Bei Neubaugebieten müssen wir darauf achten, wie wir sie entwickeln“.

Versiegelte Flächen auf Dauer verloren
Jürgen Salowsky (Bündnisgrüne) mahnte, dass „versiegelte Flächen auf Dauer verloren sind“, eine Entsiegelung komme selten genug vor. Die VG sei schon zersiedelt genug, er präferierte den Abschied „vom Ideal des Einfamilienhauses“ und befürwortete ein umweltverträgliches Wachstum, es gelte, „mit Fantasie und Weltblick zu diskutieren“. Der FNP stelle die Entwicklungsplanung für die nächsten 20 Jahre dar, wertete Michael Liedigk (FWG) und gleichzeitig „Chef“ in Peterslahr. Er unterstrich, dass die Ortsbürgermeister sparsam mit den Flächen umgehen würden. Johannes Noll (FDP) befürchtete, dass „wir in Dissonanzen kommen. Wir im ländlichen Raum denken anders als die Städter“. Er erinnerte an den täglich deutschlandweit stattfindenden Flächenfraß in Höhe von 55 Hektar, der bis zum Jahr 2023 auf 30 Hektar reduziert werden solle. Für die AfD-Fraktion monierte Stephanie Bärhausen, dass die Zeitspanne zwischen der Vorlage des FNPs im Umwelt- und Bauausschuss und der im VG-Rat mit rund vier Wochen zu knapp bemessen gewesen sei. Sie habe mit Ortsbürgermeistern gesprochen, die sich, so ihre Aussage, nicht ausreichend gehört gefühlt hätten. Das sei kein Vorwurf an die Verwaltung, die Vorgaben von Bund und Land aber würden den Ortsgemeinden keine Luft zum Atmen lassen.



Innen- vor Außenentwicklung
Dass sie nicht drauf los geplant hätten, machten Martin Müller und Henrik Illing vom Planungsbüro Enviro-Plan GmbH (Odernheim am Glan) deutlich. Sie bezogen sich auf das Landesentwicklungsprogramm: Die Flächeninanspruchnahme ist landesweit zu reduzieren, es gilt Innen- vor Außenentwicklung. Der Regionalplan hat definierte Schwellenwerte zu formulieren (Ebene der Verbandsgemeinde), die Bevölkerungsentwicklung muss berücksichtigt werden. Bei der Eigenentwicklung gilt die Konzentration auf zentrale Orte (Wohnschwerpunkte). Bei der Anbindung an bestehende Ortslagen soll eine bandartige Siedlungsentwicklung (Splittersiedlung) vermieden werden. Der FNP weist laut den beiden Fachleuten eine geplante Neubaufläche in Höhe von 119,05 Hektar auf, die sich so aufteilen: Wohnbau 42,09 Hektar, Mischbau 15,01, Gewerbe 49,36, Sonderbau 9,40 (davon 7,75 für geplante Fotovoltaikfreiflächenanlage in der Ex-VG Flammersfeld) und Gemeindebdarf 3,19. Müller legte die Bindungszeit mit „15 bis 20 Jahren“ fest.

Förderprogramm seit zwei Jahren
Apropos Innenentwicklung: Vor nunmehr rund zwei Jahren hatte die VG Altenkirchen-Flammersfeld nach einstimmigem Votum ein Förderprogramm zur besseren Nutzung von Grundstücken/Häusern in Ortskernen aufgelegt. Unter diesem Gesichtspunkt lobt die VG 5000 Euro (plus je 1000 Euro für jedes Kind unter 18 Jahren/bis maximal drei Kinder) pro Projekt aus. Unterstützt werden können der Erwerb sowie die Sanierung leer stehender Häuser und auch der Kauf von unbebauten Grundstücken. „Dieser Tagesordnungspunkt steht unter der Überschrift ,Klimaschutz’ und ist zugleich einer von vielen Bausteinen desselben. Das Thema geht uns alle an“, sagte Jüngerich im Juli 2023, „wer jetzt die Zeichen der Zeit bzw. die Warnschüsse der Natur nicht erkannt hat, dem ist nicht mehr zu helfen.“ Diese klimatischen Veränderungen seien unter anderem das Resultat internationalen staatlichen und kommunalen Handelns während der zurückliegenden vier Jahrzehnte. Daher sei es höchste Zeit, einen Paradigmenwechsel einzuleiten – auch in der Bauleitplanung. Neben diesen ökologischen Gesichtspunkten sei ein „weiter wie bisher“ auch ökonomisch nicht mehr darstellbar.

Das ist Enviro-Plan
Enviro-Plan ist, so beschreibt es die eigene Homepage, ein interdisziplinäres Planungs- und Gutachterbüro mit den Schwerpunkten Stadt-, Landschafts-, Objektplanung, Tierökologie/Artenschutz, Geodatenverarbeitung und Umweltbaubegleitung. „Seit 25 Jahren planen, koordinieren und realisieren wir Projekte in diesen genannten Fachdisziplinen und können durch die hausinterne interdisziplinäre Zusammenarbeit umfassende sowie komplexe Planungen wie auch innovative und individuelle Lösungen anbieten. Unsere erfolgreiche Arbeit können wir durch über 1000 realisierte Projekte bestätigen und haben uns währenddessen stets als einen professionellen sowie zuverlässigen Kontakt erwiesen. Von einem Zwei-Mann-Betrieb entwickelte sich das Büro inzwischen zu einem mittelständischen Unternehmen, das heute über 70 festangestellte und langjährige Mitarbeiter/innen aufweisen kann und zu den größten, regionalen arbeitgebenden Büros auf dem Planungs- und Dienstleistungssektor ,im grünen Bereich’ gehört“. (vh)


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