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Pressemitteilung vom 08.07.2025    

Stoffstrombilanzverordnung aufgehoben - Entlastung für Landwirte

Nach jahrelangem Einsatz haben die Bemühungen des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Nassau Erfolg gezeigt. Die umstrittene Stoffstrombilanzverordnung wurde offiziell aufgehoben, was eine deutliche Erleichterung für landwirtschaftliche Betriebe bedeutet.

Symbolbild (Quelle: Pixabay)

Region. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bauernverband und den Landesbauernverbänden gegen die als "Daten- und Auflagenmonster" bezeichnete Stoffstrombilanzverordnung gekämpft. Am vergangenen Montag (7. Juli) wurde die dazugehörige Aufhebungsverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat damit in Kraft. BWV-Präsident Marco Weber erklärte: "Gute Argumente und Beharrlichkeit zahlen sich aus. Im Rahmen des Bürokratieabbaus musste die Stoffstrombilanz einfach fallen. Eine andere Entscheidung hätte in der Praxis niemand verstanden."

Die Verordnung, die seit 2018 in Kraft war, verpflichtete Betriebsleiter, den Zu- und Abgang von Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor zu bilanzieren. Da landwirtschaftliche Betriebe ohnehin umfangreiche Nährstoffdaten durch die Düngebedarfsermittlung erheben müssen, stellte diese zusätzliche Bilanzpflicht eine unnötige Doppelbelastung dar.



Der Bundesminister Alois Rainer betonte, dass mit der Aufhebung der Verordnung ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wurde, das zur Entbürokratisierung im landwirtschaftlichen Bereich beiträgt. Der jährliche Bürokratieaufwand auf den Höfen werde dadurch um etwa 18 Millionen Euro gesenkt. Dabei werde der Umweltschutz nicht beeinträchtigt, sondern lediglich die Bürokratie reduziert. (PM/Red)


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