Pressemitteilung vom 09.07.2025
Abfallentsorgung bei Baustellen im Landkreis Altenkirchen
Im Landkreis Altenkirchen gibt es klare Regelungen zur Abfallentsorgung während Straßenbaumaßnahmen. Auch bei Vollsperrungen ist die Entsorgung gesichert. Doch wie wird dies in der Praxis umgesetzt?

Kreis Altenkirchen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen informiert, dass die Abfallentsorgung bei Straßenbaumaßnahmen weiterhin planmäßig erfolgt. Bei Bauarbeiten, insbesondere bei Vollsperrungen, ist das ausführende Bauunternehmen rechtlich verpflichtet, die Abfallentsorgung sicherzustellen. In der Regel werden die Abfallbehälter von den Bauunternehmen am jeweiligen Grundstück abgeholt und zu Sammelplätzen außerhalb der Baustelle gebracht. Dort übernimmt dann das Abfuhrunternehmen die Entleerung. Anschließend werden die Behälter vom Tiefbauunternehmen zurück an die jeweiligen Grundstücke transportiert.
Die Vertreter der Bauunternehmen vor Ort stehen für Fragen zum Ablauf zur Verfügung. Häufig verteilen die Unternehmen auch Informationsblätter an die betroffenen Haushalte.
Bei kleineren Baustellen:
Bei kleineren Baustellen, bei denen die Anwohner ihre Abfallgefäße ohne großen Aufwand selbst transportieren können, ist es erforderlich, dass diese die Gefäße außerhalb des Baustellenbereichs platzieren, um eine gute Erreichbarkeit für die Entsorgungsfahrzeuge zu gewährleisten. Die Baustellen selbst werden in der Regel nicht von den Abfuhrfahrzeugen befahren.
Während verschiedener Bauabschnitte, wie etwa bei Straßenerneuerungen, kann es gelegentlich zu temporären Engpässen kommen. (PM/Red)
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