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Pressemitteilung vom 10.07.2025    

100 Jahre Berufskrankheitenliste: Ein Meilenstein im Arbeitsschutz

Vor 100 Jahren wurde mit der Einführung der Berufskrankheitenliste ein Grundstein für den modernen Arbeits- und Gesundheitsschutz gelegt. Die Staatlichen Gewerbeärztinnen und -ärzte der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord überwachen heute die Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen in Betrieben des nördlichen Rheinland-Pfalz. Ihre Arbeit hat sich seitdem erheblich weiterentwickelt.

Foto: SGD Nord / Marc Thielen

Koblenz. Die Berufskrankheitenliste, die vor einem Jahrhundert ins deutsche Sozialrecht aufgenommen wurde, bildet die Grundlage für die Arbeit der Staatlichen Gewerbeärztinnen und -ärzte der SGD Nord. Sie überprüfen unter anderem die Organisation der Ersten Hilfe in Betrieben. Heute sind 85 Berufskrankheiten offiziell anerkannt, eine Entwicklung, die 1925 mit der Aufnahme von elf Krankheiten unter Reichsarbeitsminister Heinrich Brauns begann. Damals wurden nur Unfälle bei der Arbeit entschädigt, schleichende gesundheitliche Verschlechterungen durch Asbest oder Quarzstaub blieben unberücksichtigt. Diese Liste prägte die Arbeitsmedizin und Krankheitsprävention entscheidend.

Neue Herausforderungen
Seit der Einführung der Liste hat sich das Spektrum der Gefahren erweitert. Neben physikalischen und chemischen Risiken rücken Infektionen, Muskel- und Skelett-Belastungen sowie psychische Erkrankungen in den Fokus. Zukünftig werden klimatische Veränderungen und der steigende Altersdurchschnitt der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Bedeutung gewinnen. Die Gewerbeärztinnen und -ärzte der SGD Nord beobachten diese Entwicklungen genau. Als Teil der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung sind sie zentral, um Erkrankungen zu verhindern.

Kontrolle der Schutzmaßnahmen
Ein wesentlicher Bestandteil ihrer Arbeit sind Kontrollen in Unternehmen. Dabei werden besonders risikobehaftete Bereiche untersucht, wie laute Arbeitsplätze, Feuchtarbeitsplätze oder Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Auch wird geprüft, ob Präventionsmaßnahmen durch Betriebsärztinnen oder Arbeitsmediziner erfolgen, Unterweisungen stattfinden und Erste Hilfe sowie Arbeitszeiten geregelt sind. Ziel ist die Prävention von Berufskrankheiten und die Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.

Vielfältige Aufgaben
Die Gewerbeärztinnen und -ärzte der SGD Nord sind nicht nur präventiv tätig. Bei bereits entstandenen Berufskrankheiten überwachen sie die Verfahren bei den Unfallversicherungen. Anzeigen von Berufskrankheiten werden vor einer Anerkennung oder Ablehnung überprüft. Zudem beraten sie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung zu Fragen des Arbeits-, Jugend- und Mutterschutzes. Diese Aufgaben werden auch zukünftig fortgeführt, denn Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist ein kontinuierlicher Prozess.

Weitere Informationen zum Arbeitsschutz der SGD Nord finden Sie online.



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