Pressemitteilung vom 14.07.2025
Bauernverband fordert Ausnahmeregelung beim Mindestlohn für Saisonkräfte
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. sieht durch die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns erhebliche Risiken für die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz. Eine spezielle Regelung für Saisonarbeiten soll Abhilfe schaffen.

Koblenz. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. warnt vor den Auswirkungen der empfohlenen Erhöhung des Mindestlohns auf die Landwirtschaft. Der Vorsitzende des landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbands, Thomas Richter, hat sich in einem Schreiben an die Regierungskoalition gewandt und eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn für saisonale Tätigkeiten gefordert.
Der aktuelle Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde sollte beibehalten werden, um bäuerliche Familienbetriebe zu sichern und eine verbrauchernahe Produktion in Deutschland zu gewährleisten. Bei einem künftigen gesetzlichen Mindestlohn über 16,03 Euro solle ein Satz von 80 Prozent für Saisonkräfte gelten.
Wettbewerbsdruck durch billigere Importe
Hintergrund für das Schreiben ist die Empfehlung der Mindestlohnkommission, den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 schrittweise auf 13,90 Euro pro Stunde anzuheben. Laut Richter stellt bereits diese Anhebung eine erhebliche Bedrohung dar: "Schon jetzt kämpfen unsere Betriebe mit massivem Wettbewerbsdruck durch billigere Importe." Eine weitere Erhöhung könnte den Rückgang der Anbaufläche arbeitsintensiver Kulturen wie Spargel, Beeren oder Baumobst verschärfen.
Der Verband betont zudem das Ziel der Bundesregierung, die Selbstversorgung mit Obst und Gemüse auszubauen. Eine angepasste Regelung könne regionale Strukturen sichern und klimaschädliche Transporte sowie Importe vermeiden.
(dpa/bearbeitet durch Red)
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