Pressemitteilung vom 16.07.2025
Anklage wegen Mord und Folter gegen syrische Verdächtige in Deutschland
Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen fünf Männer erhoben, denen schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen werden. Es handelt sich um mutmaßliche Mitglieder syrischer Milizen und einen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes.

Karlsruhe/Koblenz. Wegen schwerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen vier mutmaßliche Mitglieder syrischer Milizen sowie einen mutmaßlichen Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes erhoben. Die Beschuldigten sollen Zivilisten ermordet, gefoltert und misshandelt haben. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz wird nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.
Die fünf Männer wurden bereits am 3. Juli des vergangenen Jahres festgenommen und befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Vier der Beschuldigten sollen seit spätestens Anfang 2012 bewaffneten Milizen angehört haben, die im Auftrag des syrischen Regimes im Stadtviertel Yarmouk in Damaskus operierten. Dieses Viertel war ursprünglich ein palästinensisches Flüchtlingslager.
Laut Mitteilung der Bundesanwaltschaft riegelte das syrische Regime ab Juli 2013 Yarmouk vollständig ab, um Proteste gegen die Regierung zu unterbinden. Dies führte zu einem Mangel an Nahrung, Wasser und medizinischer Versorgung. Der fünfte Beschuldigte soll ab spätestens Frühjahr 2011 in der sogenannten Palästina-Abteilung des syrischen Militärischen Geheimdienstes tätig gewesen sein und sich an der Unterdrückung der Zivilbevölkerung beteiligt haben.
Am 13. Juli 2012 sollen alle Angeklagten auf Demonstranten in Yarmouk geschossen haben, wobei mindestens sechs Menschen starben. Zudem hätten sie Zivilisten an Checkpoints misshandelt, indem sie diese mit Gewehrkolben schlugen. Einige der Angeklagten sollen auch Zivilisten gefangen genommen und an den syrischen Geheimdienst übergeben haben, woraufhin mehrere Opfer getötet wurden oder aufgrund der Haftbedingungen starben.
(dpa/bearbeitet durch Red)
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