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Nachricht vom 22.07.2025    

Zivilprozess um den Tod von Luise: Was passiert am Donnerstag?

Mehr als zwei Jahre nach dem Tod der 12-jährigen Luise aus Freudenberg wird der Fall nun vor Gericht verhandelt - jedoch nicht strafrechtlich, sondern in einem Zivilverfahren. Doch was genau bedeutet das und was steht am Donnerstag, 24. Juli, an?

Tod der zwölfjährigen Luise in Freudenberg (Foto: Oliver Berg/dpa)

Freudenberg/Koblenz. Der gewaltsame Tod von Luise im März 2023 erschütterte ganz Deutschland. Zwei Mädchen im Alter von damals 12 und 13 Jahren gestanden, Luise erstochen zu haben. Da sie unter 14 Jahre alt sind, können sie strafrechtlich nicht belangt werden, da Kinder in diesem Alter strafunmündig sind. Die Ermittlungen wurden daher eingestellt.

Was unterscheidet ein Strafverfahren von einem Zivilverfahren?
Ein Strafverfahren unterscheidet sich grundlegend von einem Zivilverfahren. Wie Jens Adolphsen, Professor für Bürgerliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen, erklärt, setzt der Staat im Strafverfahren seine Strafnormen durch. "Das ist ein sogenanntes ex officio Verfahren. Das heißt, das wird von Amts wegen betrieben." Im Gegensatz dazu geht es im Zivilverfahren um die Durchsetzung privater Rechte. "Der Staat stellt hier ein Forum zur Verfügung, hat aber kein eigenes originäres Interesse daran. Die Parteien bestimmen sehr stark, wie dieser Prozess abläuft."




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Im konkreten Fall wollen Luises Eltern und eine weitere Angehörige Schmerzensgeld- und Hinterbliebenengeldansprüche geltend machen. Zudem fordern sie die Erstattung der Beerdigungskosten. "Gegenstand des Verfahrens wird alleine die Frage sein, ob und in welcher Höhe den klagenden Angehörigen von Luise Schadensersatzansprüche zustehen", so das Landgericht.

Verhandlung findet am Donnerstag statt
Am Donnerstag, 24. Juli, wird das Zivilverfahren am Landgericht Koblenz verhandelt. Um 14 Uhr beginnt eine Güteverhandlung, gefolgt von einem mündlichen Termin. Die Öffentlichkeit wird bei der Vernehmung der Beklagten ausgeschlossen. Eine Videoverhandlung ermöglicht es den Prozessbeteiligten, sich digital zuzuschalten, sodass sie voraussichtlich nicht persönlich erscheinen müssen.

(dpa/bearbeitet durch Red)


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