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Pressemitteilung vom 22.07.2025    

Steigende Pflegeheimkosten in Rheinland-Pfalz: Forderungen an die Politik

Die finanzielle Belastung für Pflegeheimbewohner in Rheinland-Pfalz nimmt weiter zu. Eine aktuelle Analyse des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zeigt einen deutlichen Anstieg der monatlichen Eigenbeteiligung. Der vdek fordert nun dringend Maßnahmen von der Politik.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Rheinland-Pfalz. Die monatliche Eigenbeteiligung, die Pflegebedürftige in Rheinland-Pfalz für ihren Aufenthalt im Pflegeheim leisten müssen, ist erneut gestiegen. Laut einer Datenauswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1. Juli beträgt diese nun im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 3.051 Euro, was einem Anstieg von 4,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Gründe hierfür sind vor allem steigende Personal- und Lebenshaltungskosten.

Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz, äußerte sich besorgt über die Entwicklung: "Die Eigenbeteiligung der Versicherten steigt seit Jahren kontinuierlich an. Den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern in Rheinland-Pfalz sind Belastungen in dieser Größenordnung nicht mehr zuzumuten." Er forderte die Länder auf, ihre Verpflichtungen bei Investitionen und der Ausbildung des Personals zu erfüllen.

Lösungen zur Begrenzung der Eigenbeteiligung erforderlich
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat die Arbeit gerade begonnen. Es geht um eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV), die als Teilleistungsversicherung konzipiert ist. Um die Belastung der Pflegebedürftigen zu stoppen, müssen hier auch Lösungen zur Begrenzung der Eigenbeteiligung gefunden werden. Dazu gehört, dass die Länder ihrer Verpflichtung nachkommen, die Kosten für bauliche und Instandhaltungskosten sowie Ausbildungskosten zu übernehmen, statt diese den Pflegebedürftigen aufzubürden.



Die Eigenbeteiligung enthält neben den Pflegekosten (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)) und den Kosten für Unterkunft und Verpflegung die sogenannten Investitionskosten und die Ausbildungskosten für Pflegekräfte. "Die Länder entziehen sich hier seit Jahren der finanziellen Verantwortung. Allein durch die Übernahme der Investitionskosten könnten die Pflegeheimbewohner in Rheinland-Pfalz monatlich um bundesdurchschnittlich 499 Euro entlastet werden. Die Übernahme der Ausbildungskosten durch das Land brächte eine weitere Entlastung um bis zu 102 Euro im ersten Aufenthaltsjahr", betonte Schneider.

Entwicklung der Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende in Rheinland-Pfalz
Die Höhe der Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende variiert je nach Einrichtung in Rheinland-Pfalz. Zudem gilt, dass der von den Pflegebedürftigen selbst zu tragende Anteil aufgrund gestaffelter Zuschüsse der Pflegekassen mit zunehmender Aufenthaltsdauer geringer wird. Der Zuschuss beträgt im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent des zu zahlenden EEE, im zweiten Jahr 30 Prozent, im dritten Jahr 50 und danach 75 Prozent. (PM/Red)


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