Pressemitteilung vom 30.07.2025
Warnung vor betrügerischen Inkassoschreiben: Finanzämter mahnen zur Vorsicht
In Rheinland-Pfalz sind derzeit gefälschte Schreiben im Umlauf, die von einem Inkassounternehmen zu stammen scheinen. Diese fordern die Empfänger auf, vermeintliche Steuerschulden zu begleichen. Doch die Finanzämter des Landes warnen davor, auf solche Forderungen einzugehen.

Region. Aktuell kursieren betrügerische E-Mails und Schreiben, die fälschlicherweise den Eindruck erwecken, von einem Inkassounternehmen zu stammen. In diesen "Rechnungen" wird zur Zahlung einer "offenen Forderung aus steuerlichen Verpflichtungen" samt Inkassogebühren und Verzugszinsen aufgefordert.
Finanzämter beauftragen keine Inkassounternehmen
Für die Einziehung von Steuerschulden sind ausschließlich die örtlichen Finanzämter der Landessteuerverwaltung zuständig. Diese betonen, dass sie niemals externe Inkassounternehmen mit der Eintreibung von Steuerschulden beauftragen. Es wird dringend davor gewarnt, Zahlungen auf diese Weise zu leisten oder Anhänge und Links in solchen E-Mails zu öffnen, da diese schadhafte Software oder Viren enthalten könnten.
Hinweise zum Schutz vor Betrug
Um Zahlungen auf falsche Konten zu vermeiden, bietet die Teilnahme am Lastschrifteneinzugsverfahren (SEPA-Mandat) die größte Sicherheit. Dadurch entfällt das Ausfüllen von Überweisungen und Buchungsgebühren, ebenso werden Zahlungsfristen nicht versäumt. Weitere Informationen dazu finden sich auf den Internetseiten des Landesamtes für Steuern.
Zahlungen sollten ausschließlich auf im Steuerbescheid angegebene Konten geleistet werden. Zudem ist es ratsam, Absender von E-Mails und Schreiben sorgfältig zu überprüfen. Finanzämter verschicken grundsätzlich keine Bescheide per E-Mail oder über Inkassounternehmen. Anhänge oder Links in E-Mails von unbekannten oder verdächtigen Absendern sollten nicht geöffnet werden. Auch persönliche Daten, insbesondere Zahlungsinformationen, sollten niemals per E-Mail weitergegeben werden. (PM/Red)
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