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Nachricht vom 03.08.2025    

Neues Namensrecht in Rheinland-Pfalz: Mehr Flexibilität, aber auch Unsicherheiten

Seit dem 1. Mai gilt in Deutschland ein neues Namensrecht, das mehr Möglichkeiten für Doppelnamen und Namensänderungen bietet. Doch in Rheinland-Pfalz zeigt sich bisher nur eine verhaltene Resonanz. Die Reform bringt nicht den erhofften Ansturm, sondern vielmehr Unsicherheiten mit sich.

Namensrecht. Foto: Patrick Pleul/dpa

Mainz. In Mainz wurden seit der Einführung des neuen Namensrechts 50 Ehenamen neu bestimmt und 45 Namensänderungen bei Kindern vorgenommen. "Der Wunsch nach Doppelnamen ist überschaubar und hält sich eher in Grenzen", so das Standesamt. Besonders volljährige Kinder und Minderjährige nach Scheidungen nutzen die neuen Optionen. Missverständnisse über die Regelungen sind jedoch keine Seltenheit, wie Sprecher Ralf Peterhanwahr berichtet.

In Ludwigshafen erhielten zehn Kinder einen Doppelnamen als Geburtsname, drei Ehepaare entschieden sich dafür als Ehename. Auch hier blieb der große Run aus. Viele Hoffnungen auf freie Namenswahl werden enttäuscht, da die neuen Regelungen oft missverstanden werden, insbesondere im internationalen Namensrecht - Gerichte müssen teils eingebunden werden.

Koblenz berichtet von ähnlichen Trends ohne genaue Zahlen, da diese nicht separat erfasst werden. Vor allem Stief- und Scheidungskinder meldeten sich. Einige Anträge mussten aufgrund gesetzlicher Lücken abgelehnt werden. "Manche Fälle sind gesetzlich nicht geregelt, da brauchen wir dringend Klarstellungen vom Bund", heißt es vom Standesamt.

In Trier stieg das Interesse am neuen Namensrecht spürbar an. Zwischen Mai und Juli wurden etwa 30 Ehenamen und 52 Namen von Kindern beurkundet. Viele wünschen Änderungen, die nicht möglich sind, was zu erhöhtem Beratungsaufwand führt. Eine Stadtsprecherin hofft auf eine Vereinfachung des Namensrechts.



Ein ähnliches Bild zeigt sich in Kaiserslautern mit rund 20 Fällen von Doppelnamen und 25 Namensänderungen bei Stief- und Scheidungskindern. Der Irrglaube, dass nahezu jede Namenswahl möglich sei, sorgt für viele Anfragen, die das Gesetz nicht hergibt.

In Idar-Oberstein wurden zehn Anträge nach neuem Recht bearbeitet, darunter zwei Doppelnamen bei Geburt und drei Rückbenennungen. Das Interesse an Doppelnamen bleibt gering, viele Wünsche bleiben unerfüllt, da vieles weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Bad Kreuznach registrierte 25 Anträge im Zusammenhang mit der Reform. Obwohl die Zahl der Beurkundungen mit Doppelnamen leicht gestiegen ist, bleibt das Interesse insgesamt ruhig. "Die Leute sind gut informiert", sagt eine Sprecherin, und das Gesetz wird selten falsch interpretiert. (dpa/bearbeitet durch Red)


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