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Pressemitteilung vom 08.08.2025    

Waldbrände in Südeuropa: Rechte von Reisenden im Überblick

Aktuell wüten schwere Waldbrände in Frankreich und Spanien, die auch zahlreiche Urlauber betreffen. Viele Reisende fragen sich, welche Möglichkeiten sie haben, ihre Reise zu stornieren oder abzubrechen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Optionen für Betroffene.

(Fotoquelle: VZ NRW/adpic)

Region. Frankreich und Spanien kämpfen derzeit mit verheerenden Waldbränden, die auch Urlauber überraschen und teilweise zur Evakuierung zwingen. Die Verbraucherzentrale NRW informiert: "Bei akuter Gefahr für Leib und Leben durch Waldbrände am Urlaubsort können Pauschalreisende in der Regel ohne Probleme vom Vertrag zurücktreten oder die Reise vorzeitig abbrechen." Wichtig ist, zuerst den Reiseveranstalter zu kontaktieren, um die bestehenden Möglichkeiten zu besprechen.

Rücktritt von einer Pauschalreise
Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, können vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände wie Waldbrände vorliegen. Diese Ereignisse sind weder vom Reisenden noch vom Veranstalter kontrollierbar. Extreme Hitze zählt jedoch nicht dazu.

Abbruch der Pauschalreise
Sollte während des Aufenthalts eine Krisensituation auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigt, können Reisende den Pauschalreisevertrag kündigen und eine Erstattung für nicht genutzte Leistungen verlangen. Der vereinbarte Preis für bereits genutzte Leistungen muss gezahlt werden. Bei Kündigung des Vertrags muss der Reiseveranstalter die Rückbeförderung organisieren, wobei eventuelle Mehrkosten zu seinen Lasten gehen.




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Fortsetzung der Pauschalreise
Wer trotz der Krise bleibt, kann eventuell den Reisepreis mindern, wenn Leistungen wie Transport oder Unterkunft nicht dem Standard entsprechen. Dies muss dem Reiseveranstalter als Mangel angezeigt werden.

Rundreisen
Auch bei Rundreisen, die als Pauschalreise gebucht wurden, kann storniert werden, wenn wesentliche Bestandteile ausfallen. Ist nur ein kleiner Teil betroffen, kann der Reisepreis gemindert werden. Eine Anzeige beim Reiseveranstalter ist erforderlich.

Nachteile bei Buchung von Einzelleistungen
Einzeln gebuchte Leistungen wie Flug oder Unterkunft können unter Umständen nicht bezahlt werden müssen, wenn sie nicht erbracht werden können. Bei individuell gebuchten Unterkünften im Ausland gilt das jeweilige Landesrecht. Wird ein Flug annulliert, haben Fluggäste Anspruch auf Erstattung oder einen Ersatzflug.

Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktritts- oder -abbruchversicherung greift bei solchen außergewöhnlichen Umständen nicht, da diese nicht als Rücktritts- oder Abbruchgründe anerkannt sind. Sie deckt insbesondere Erkrankungen oder erhebliche Schäden am Eigentum ab. (PM/Red)


Mehr dazu:   Reise  
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