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Nachricht vom 12.08.2025    

Doppelmord-Prozess in Koblenz - Verteidigung lehnt Strafkammer wegen Befangenheit ab

Von Wolfgang Rabsch

Der Doppelmord-Prozess am Landgericht Koblenz zieht weiter Kreise. Nach der Verurteilung einer Mitangeklagten zu lebenslanger Haft steht nun der zweite Angeklagte im Fokus, dessen Verteidigung die Strafkammer wegen vermeintlicher Befangenheit ablehnt.

(Foto: Wolfgang Rabsch)

Koblenz. Am letzten Verhandlungstag vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz unter dem Vorsitz von Richter Rupert Stehlin sorgte ein Befangenheitsantrag der Verteidigung für Aufsehen. Der Anwalt des 41-jährigen Angeklagten, Hans-Otto Sieg, begründete den Antrag damit, dass sein Mandant aufgrund des Urteils gegen die bereits verurteilte Mitangeklagte voreingenommen behandelt werde. Die 51-jährige Frau war zuvor wegen gemeinschaftlichen Mordes und Raubes mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Die Kuriere hatten mehrmals vom Verlauf des Prozesses berichtet, auch von der Hauptverhandlung, in der die Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt wurde.

Das Verfahren gegen die Angeklagte wurde mit der Verkündung des Urteils vorläufig beendet, die weiteren Hauptverhandlungstage finden nur noch gegen den Angeklagten statt.

Kurze Zusammenfassung der Anklage
Die Staatsanwaltschaft legt der 51-jährigen Angeklagten und dem 41-jährigen Angeklagten in zwei Fällen jeweils gemeinschaftlichen Mord in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Raub mit Todesfolge zur Last. Die Tötung der beiden Geschädigten sollen die Angeklagten jeweils aus Habgier, Heimtücke sowie zur Ermöglichung einer anderen Straftat begangen haben. Der Tatort war ein Haus in Bad Breisig. Die Leichen der beiden Männer transportierten die Angeklagten anschließend gemeinsam in einer Holzkiste zu einem Maar in der Eifel, entzündeten dort die Holzkiste mit Heizöl, wodurch beide Opfer bis zur Unkenntlichkeit verbrannten. Die Morde sollen am 16. und 19. Oktober 2024 geschehen sein.

Wegen Voreingenommenheit nach Verurteilung der Angeklagten
Gleich zu Beginn am letzten Verhandlungstag, stellte Rechtsanwalt Hans-Otto Sieg einen Beweisantrag gegen die 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz und begründete diese folgendermaßen: Der Angeklagte müsse sich im Hinblick auf das Urteil gegen die Mitangeklagte vorverurteilt fühlen, da der Vorsitzende der 14. Strafkammer das Urteil gegen die Angeklagte damit begründete, dass die Tat gemeinschaftlich geplant gewesen wäre und die Angeklagte sich als Mittäterin schuldig gemacht habe.




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Wegen dieser Feststellungen, die im Urteil gegen die Angeklagte getroffen wurden, bestehe der Verdacht der Voreingenommenheit gegen seinen Mandanten, so erklärte Rechtsanwalt Sieg weiter. Daher wäre auch nicht zu erwarten, dass die 14. Strafkammer zu einem anderen Urteilsergebnis kommen könne. Der im Urteil gegen die Angeklagte festgestellte Tathergang wird von seinem Mandanten bestritten. Der Angeklagte würde sich nun auch nicht mehr in einer Hauptverhandlung persönlich zu den Vorwürfen äußern, da er die 14. Strafkammer ebenfalls als voreingenommen und befangen ansieht.

Es ist der zweite Befangenheitsantrag gegen die 14. Strafkammer, da auch noch über einen weiteren entschieden werden muss. Die Verteidigung stellte bereits einen Befangenheitsantrag, als das Gericht den Beweisantrag der Verteidigung zurückwies, ein weiteres psychologisches Gutachten, betreffend des Angeklagten, einzuholen. Nach erfolgter Zurückweisung dieses Beweisantrags stellte die Verteidigung den ersten Befangenheitsantrag, über, den bisher nicht entschieden wurde. Über die Befangenheitsanträge hat nun bis zum nächsten Termin eine andere Kammer des Landgerichts zu entscheiden.

Unverständnis bei den Angehörigen der Opfer
Mit Unmut nahmen die Angehörigen der Opfer den Befangenheitsantrag wahr und äußerten anschließend mit klaren Worten ihr Unverständnis. Unisono waren sie der Meinung, dass mit juristischen Winkelzügen und Tricks das Verfahren hinausgezögert werden soll, um eventuell eine vorläufige Aussetzung oder Verweisung an eine andere Strafkammer zu erreichen. Die Leiden der Angehörigen wurden durch das Geschehen vor Gericht nur vergrößert, da sie gehofft hatten, dass sie nach Verkündung eines alsbaldigen Urteils abschließen könnten und etwas Ruhe fänden.

Nach dem Verlesen des Befangenheitsantrags wurde die Hauptverhandlung unterbrochen und soll am 1. September 2025 fortgeführt werden. (Wolfgang Rabsch)


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