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Pressemitteilung vom 13.08.2025    

Grüne ziehen Bilanz des Cannabis-Gesetzes: Diskussionsabend in Betzdorf

In Betzdorf fand eine gut besuchte Diskussionsrunde zum Konsum-Cannabis-Gesetz statt, organisiert vom Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen Altenkirchen. Verschiedene Experten und Interessierte kamen zusammen, um über die bisherigen Auswirkungen des Gesetzes zu sprechen.

(Fotoquelle: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz)

Betzdorf. Der Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen Altenkirchen lud zu einer öffentlichen Diskussion über das Konsum-Cannabis-Gesetz (KCanG) ein. Die Veranstaltung im "Pieroths Café Bistro" zog zahlreiche interessierte Bürger an.

Carl-Bernhard von Heusinger, Landtagsabgeordneter und Sprecher für Inneres und Justiz der Grünen im rheinland-pfälzischen Landtag, präsentierte eine Zwischenbilanz des Gesetzes. Er stellte fest, die ursprünglichen Befürchtungen der Kritiker hätten sich nicht bewahrheitet. "Wir verzeichnen eine Entlastung der Polizei- und Justizbehörden, während die befürchtete Stärkung des Schwarzmarktes ausgeblieben ist. Die Deliktzahlen sind entweder konstant geblieben oder sogar rückläufig", konstatierte von Heusinger.

Cannabis-Anbieter kommen zu Wort
Manfred Herrmann, Vorstandsmitglied einer regionalen Cannabis-Anbauvereinigung, und Maurizio Kreis, Präventionsbeauftragter eines lokalen Social Clubs, erläuterten ihre Perspektiven. Herrmann betonte die nachhaltige Produktion mittels Permakultur und die umfassenden Jugendschutzmaßnahmen: "Unsere Vereinigung nimmt ausschließlich Personen über 21 Jahren auf, und wir schauen uns diese genau an, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis zu gewährleisten." Kreis ergänzte: "Ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit ist die Etablierung einer intensiven Kommunikationskultur innerhalb des Vereins, die maßgeblich zur Stärkung unserer Präventionsarbeit beiträgt."



Bedenken und Anregungen
Elke Richter von der Caritas Betzdorf brachte eine differenzierte Sichtweise ein: "Cannabis kann in die Abhängigkeit führen. Entscheidend ist die persönliche Fähigkeit zu einer kontrollierten Einnahme, ein sehr intensiver Jugendschutz und genügend Präventionsmaßnahmen." Sie empfahl ein Mindestalter von 25 Jahren für den Konsum.

Von Heusinger versprach, die geäußerten Bedenken und Anregungen in die parlamentarischen Gremien in Mainz und Berlin einzubringen: "Den zuständigen Behörden fehlt noch die Erfahrung, diesen neuen gesellschaftlichen Entwicklungsprozess optimal zu steuern." Das seien verständliche Anlaufschwierigkeiten, ergänzte er.

Der Abend verdeutlichte das anhaltende Interesse der Bevölkerung an diesem Thema und zeigte die Notwendigkeit weiterer Anpassungen des Gesetzes, insbesondere hinsichtlich Bürokratie und Jugendschutzmaßnahmen. (PM/Red)


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