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Nachricht vom 18.08.2025    

Kreistag Altenkirchen genehmigt gewaltige Zuschüsse für Erhalt der Kirchener Klinik

Von Volker Held

Nunmehr liegen sie schwarz auf weiß vor: Der erste Nachtragshaushaltsplan 2025 weist die immens hohen Zuschüsse des Kreises Altenkirchen an die Diakonie in Südwestfalen aus, die vereinbart wurden, um das ehemaligen DRK-Krankenhaus Kirchen in neuer Trägerschaft des Sozial- und Gesundheitsnetzwerks mit am Leben zu erhalten. Bis zum Jahr 2032 sind bis zu 55,7 Millionen Euro möglich.

Für den Erhalt des Krankenhauses in Kirchen muss der Kreis Altenkirchen sehr, sehr in seine Taschen greifen. (Foto: vh)

Kreis Altenkirchen. Ob der gewaltigen Zahlen wird das eine oder andere Mitglied des Kreistages Altenkirchen in der Sitzung des Gremiums am späten Montagnachmittag (18. August) womöglich geschluckt haben: Bis zum Jahr 2032 gestaffelt, könnte der Kreis mit bis zu 55,7 Millionen Euro gefordert sein, um das von der Diakonie in Südwestfalen zum 1. Juli übernommene ehemalige DRK-Krankenhaus Kirchen am Leben zu erhalten. Vor diesem Hintergrund wurde der erforderlich gewordene erste Nachtragshaushalt fürs Jahr 2025 einstimmig verabschiedet. Die Fraktionen hätten sich, so Landrat Dr. Peter Enders, geeinigt, auf eine Aussprache zu verzichten. Im Ergebnishaushalt ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 25.302.430 Euro (ursprüngliche Planung 7.107.630 Euro), im Finanzhaushalt klafft eine Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen von 19.351.830 Euro (1.272.530 Euro). Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen steigt von 9.084.060 auf 18.784.060 Euro, der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird gegenüber dem bisherigen Limit von 51.647,024 auf 69.647.024 Euro, also einem Plus von 18 Millionen Euro, angehoben. Am Jahresende 2025 stehen Kreditaufnahmen und „ähnliche Vorgänge“ in Höhe von 136.428.390 Euro zu Buche, am 1. Januar dieses Jahres waren es 98.292.500 Euro. Der Stand des Eigenkapitals wird sich zudem deutlich verringern: von 74.947.145 Euro (31. Dezember 2023) über voraussichtlich 70.411.545 Euro (31. Dezember 2024) auf voraussichtlich 45.109.115 Euro (31. Dezember 2025).

Baukostenzuschuss: Bis zu 16 Millionen Euro
Der öffentlich-rechtliche Vertrag sieht Zuschüsse des Landkreises an die Diakonie in folgender Höhe vor: bis zu 16 Millionen Euro Baukostenzuschuss für Sanierung bzw. Generalsanierung des Krankenhausgebäudes (die beim Fortbestand des Krankenhausstandortes Altenkirchen nicht fällig geworden wären, da die Klinik vor wenigen Jahren erst komplett runderneuert wurde), bis zu 5,7 Millionen Euro für Medizintechnik, bis zu 4 Millionen Euro für IT-Infrastruktur, 10 Millionen Euro Anschubfinanzierung im Jahr 2025 und bis zu 20 Millionen Euro Verlustabdeckung (bis 2032 gestaffelt). Insgesamt müssen in diesem Jahr für Anschubfinanzierung und Verlustübernahmen (Diakonie und Insolvenzverwalter) 17.800.000 Euro über den Liquiditätskredit finanziert werden. Der bislang verbriefte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung werde nämlich, so hieß es in der Information zur Beschlussvorlage, voraussichtlich nicht ausreichen, um die Zahlungsfähigkeit des Kreises bis zum Ende des Jahres jederzeit sicherzustellen. Ebenfalls würden im Haushaltsjahr 2025 bereits Zuschüsse für IT- und Medizintechnik fällig. Auch hier stelle sich die Problematik, dass die veranschlagte Investitionskreditermächtigung zur vollständigen Finanzierung der Investitionszuschüsse der beiden Bereiche nicht ausreichend sein werde. Die ADD als Genehmigungsbehörde habe in einer Videokonferenz am 3. Juni mitgeteilt, dass sie aktuell landesweit von Kreisen und Städten mit der Problematik der Finanzierung der Krankenhäuser konfrontiert werde und sich der angespannten Lage bewusst sei. Sie habe zugesichert, einen Nachtragshaushalt zügig zu genehmigen. Ebenfalls sei mit der ADD vereinbart worden, dass sich der Nachtragshaushalt ausschließlich auf die Zahlungen im Rahmen der Sicherung und Stärkung der medizinischen Versorgung beschränke. Als Konsequenz aus dem finanziellen Superkraft-Akt wird zudem erwartet, dass der Kreis seine Umlage vom 1. Januar 2026 an (deutlich) erhöhen wird. Der Kreistag hatte dem Vertrag mit der Diakonie in der Sitzung am 16. Juni zugestimmt.

Ein paar mehr Details
Diese Posten wurden laut informellem Teil der Beschlussvorlage zum Nachtragshaushalt berücksichtigt - Fortführungsvereinbarung mit dem Insolvenzverwalter: Für die Fortführung des Krankenhausbetriebes bis zur Übernahme des Krankenhausbetriebes durch die Diakonie übernahm der Landkreis den Verlust der Krankenhäuser Altenkirchen, Kirchen sowie der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bis zu einer Höhe von 480.000 Euro monatlich. Für den Zeitraum März bis Juli wurden 2.400.000 Euro eingeplant; Verlustabdeckung an die Diakonie: Der Landkreis verpflichtete sich durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag, der Diakonie eine Verlustabdeckung in Höhe von 20.000.000 Euro (gestaffelt bis 2032) zu zahlen. Für 2025 wurde eine Verlustabdeckung in Höhe von 5.400.000 Euro berücksichtigt; Anschubfinanzierung: Der öffentlich-rechtliche Vertrag sieht die Zahlung einer Anschubfinanzierung an die Diakonie in 2025 in Höhe von 10.000.000 Euro vor, die ebenfalls veranschlagt wurden. Diese war erforderlich, da aufgrund der Zahlungsverpflichtung für die Gehälter eine neue Gesellschaft ohne Anschubfinanzierung faktisch von Beginn an sofort wieder zahlungsunfähig gewesen wäre. Weiterhin wurden im Nachtragshaushalt folgende Investitionszuschüsse an die Diakonie eingeplant – Medizintechnik: Im Rahmen der Übernahme sei festgestellt worden, dass die Medizintechnik weitgehend veraltet sei. Dies sei aus Haftungsgründen und einer optimierten medizinischen Versorgung nicht vertretbar. Deswegen werde aktuell mit Auszahlungen in Höhe von bis zu 5,7 Millionen Euro kalkuliert. Der Landkreis trägt den Anteil an den Investitionskosten, der der Diakonie durch nicht geförderte Kosten durch das Land entsteht; IT-Infrastruktur: Für den Aufbau geht die Kalkulation von Kosten in Höhe von bis zu 6,8 Millionen Euro aus. Der Landkreis trägt den Anteil in Höhe von bis zu 4 Millionen Euro, der der Diakonie durch nicht geförderte Kosten durch das Land entsteht.



Medizinisches Gerät fehlt
Uneins waren sich Kreistagsmitglied Ralf Käppele (Wählergruppe Käppele) und der Büroleiter der Kreisverwaltung, Norbert Schmauck, über den Verbleib von medizinischem Gerät aus dem Krankenhaus Altenkirchen, von dem Käppele wusste, dass es einfach ins Krankenhaus Hachenburg geschafft worden sei und dass er es gerne wieder nach Altenkirchen zurückgeholt sehen möchte. Schmauck berief sich auf eine Aussage von Dr. Edo Eike Happe (Rechtsanwälte Eckert) - die Kanzlei agiert als Insolvenzverwalter -, wonach nichts nach Hachenburg gebracht worden sei. „Wir haben darüber keine Informationen“, meinte Schmauck. Ein wenig Licht ins Dunkel brachte Dr. Josef Rosenbauer in seiner Funktion als Geschäftsführer der Diakonie in Südwestfalen. „Wir als Diakonie müssen uns darum kümmern und nicht der Kreis“, erklärte er, „auf alles, was nach der ersten und bis zur zweiten Insolvenz passiert ist, haben wir keinen Einfluss. Wir arbeiten derzeit eine 125-seitige Liste mit dem Anlagevermögen ab, viele Sachen sind nicht da, eine ganze Reihe Gegenstände auf der Liste ist nicht da. Das hätte nach der zweiten Insolvenz nicht mehr erfolgen dürfen. Auch Intensivbetten sind weg. Wie das ausgeht, vermag ich derzeit nicht zu sehen“.

Abseits der Krankenhaus-Problematik
Für 107.076 Euro, so das einstimmige Votum der Zusammenkunft, kümmert sich die Gerätebau Wiedtal Schützeichel GmbH & Co. KG (Neustadt/Wied) um die geotechnischen Erkundungen im Rahmen des Projekts „Lückenschluss des Siegradweges bei Etzbach“. Für die seit vielen Jahren ins Auge gefasste Querung des Flusses zwischen Oppertsau und Pirzenthal bei Etzbach sind als Grundlage für die Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung einer Fahrradbrücke sowie des Radwegs Baugrunduntersuchungen einschließlich orientierender abfalltechnischer Untersuchungen erforderlich. Die Koordinierung und Auswertung dieser geotechnischen Untersuchungen erfolgt durch das bereits beauftragte Ingenieurbüro für Geotechnik Ingeocon GmbH (Bad Kreuznach). Das Vorhaben wird zu 100 Prozent vom Bundesministerium für Verkehr gefördert. „Wir bauen offenbar die Golden-Gate-Bridge dort, wenn man die Knüppel sieht, die man uns in den Weg legt“, kritisierte Enders die Dauer der Umsetzung des Vorhabens.

Vorbeugende Maßnahmen
Mit Blick auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) - im AK-Land ist bisher kein Fall von ASP und kein Seuchenverdacht festgestellt worden - sprach sich das Gremium einstimmig und prophylaktisch für die Anschaffungen eines Kühlcontainers sowie von Kühlgeräten (zusammen 20.000 Euro) als auch für Pauschalen für ehrenamtlich erbrachte Bergungen toter Tiere (60.000 Euro) aus. Für beiden Positionen müssen überplanmäßige Mittel bereitgestellt werden. Gleichfalls soll die Aufwandsentschädigung des Kreisjagdmeisters aufwandsbezogen erhöht werden. Vorgeschaltet wird die Abstimmung zwischen Kreisverwaltung und Kreisjagdmeister. Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Sie ist keine Zoonose, also zwischen Tier und Mensch keine übertragbare Infektionskrankheit, und daher für den Menschen ungefährlich. Seit Mitte Juni ist die ASP in den an den Landkreis Altenkirchen angrenzenden nordrhein-westfälischen Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein ausgebrochen. Es wurden Restriktionszonen in einem Radius von 15 Kilometer um die Ausbruchsorte herum gebildet, in denen intensive Bekämpfungsmaßnahmen stattfinden. Eine sogenannte Pufferzone reicht im Bereich der Ortsgemeinde Mudersbach bis zu 15 Kilometer an den Kreis Altenkirchen heran. (vh)


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