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Pressemitteilung vom 21.08.2025    

Wie Jugendliche im Netz radikalisiert werden - Prozess in Mainz

Ein 16-jähriger Jugendlicher steht in Mainz vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, Propaganda der Terrororganisation IS verbreitet und zu Straftaten aufgerufen zu haben. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Islamwissenschaftlerin Susanne Schröter. (Foto: Britta Pedersen/dpa)

Mainz. Die Radikalisierung des Schülers aus dem Kreis Mainz-Bingen begann spätestens mit 14 Jahren über das Internet. Innerhalb kurzer Zeit entwickelte sich seine Faszination für extremistische Vereinigungen hin zur Verbreitung von Gewaltvideos und IS-Propaganda in sozialen Netzwerken. Der Jugendliche muss sich ab Freitag wegen dieser Vorwürfe sowie der Finanzierung von Terrorismus vor dem Landgericht Mainz verantworten.

Islamistische Propaganda schwer durchschaubar
Islamwissenschaftlerin Susanne Schröter berichtet, dass Islamisten das Internet nutzen, um Botschaften zu verbreiten und junge Menschen für Anschläge zu missbrauchen. Die islamistische Propaganda sei sehr heterogen und schwer durchschaubar. Influencer könnten vordergründig Tipps für eine islamkonforme Lebensweise geben, während sie tatsächlich ein Weltbild propagieren, das nicht mit der freiheitlichen Grundordnung vereinbar ist. Für die Bereitschaft, Gewalt zu unterstützen oder selbst zu verüben, bedarf es einer weiteren Stufe der Radikalisierung, so Schröter. Diese werde durch die falsche Behauptung herbeigeführt, dass der Westen einen Krieg gegen den Islam führe.

Schröter beschreibt ein fünfstufiges Radikalisierungsprogramm: Zunächst wird ein salafistischer Islam propagiert, gefolgt von der Entfremdung von Familie und Freunden. Danach entsteht ein Gefühl der Feindschaft gegenüber der Gesellschaft, die Glorifizierung des Dschihads als gottgefälliges Handeln und schließlich das eigene Engagement für den Dschihad.




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Jugendlicher in Untersuchungshaft
Im November 2024 wurde der Jugendliche festgenommen, nachdem Hinweise darauf vorlagen, dass er an einer Rohrbombe baute. Der Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat wird jedoch nicht mehr aufrechterhalten. Bei einer Hausdurchsuchung wurden neben zwei Bajonetten auch vier Rohrstücke gefunden, jedoch kein Sprengstoff.

Seit seiner Festnahme im November 2024 sitzt der Jugendliche in Untersuchungshaft. Die Verhandlung vor dem Landgericht Mainz umfasst zunächst 17 Verhandlungstage bis Anfang Dezember. "Eine juristische Ahndung halte ich für sinnvoll, weil damit erfahrbar wird, dass das eigene Tun Konsequenzen hat", sagt Schröter. Wichtig sei auch eine professionelle Deradikalisierung. Zu den Präventionsmaßnahmen zählen die Vermittlung von Medienkompetenz und Aufklärung über Islamismus in Schulen. (dpa/bearbeitet durch Red)


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