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Pressemitteilung vom 21.08.2025    

Hausaufgabenkontrollen: Neuer Erlass des Bildungsministeriums sorgt für Kritik

Zum Schuljahresbeginn hat Bildungsminister Teubner einen Erlass herausgegeben, der unangekündigte Hausaufgabenkontrollen verbietet. Lehrkräfte und Verbände reagieren mit deutlicher Kritik und fordern einen offenen Austausch über die Folgen der Entscheidung.

Bengjamin Bajraktari, Landesvorsitzender Verband Reale Bildung (VRB) (Fotoquelle: Wilfried Rausch)

Mainz. Die Anweisung des Bildungsministers, dass Hausaufgaben künftig nicht mehr unangekündigt überprüft werden dürfen, sorgt für Diskussionen in vielen Kollegien. Aus Sicht des Verbandes Reale Bildung (VRB) war diese Möglichkeit bislang ein wichtiges pädagogisches Instrument.

Bedeutung der Hausaufgabenkontrollen
Die unangekündigte Kontrolle galt bisher nicht nur als Mittel zur Benotung oder Disziplinierung. Sie diente in erster Linie der Verbindlichkeit und Ernsthaftigkeit der Hausaufgabenerledigung sowie der Rückmeldung an Schülerinnen und Schüler und deren Eltern. Damit stellte sie ein flexibles Werkzeug im pädagogischen Alltag dar.

Abgrenzung zu formalen Prüfungen
Während schriftliche Leistungsnachweise wie Tests und Klassenarbeiten schon immer angekündigt werden mussten, war die Hausaufgabenkontrolle bewusst ausgenommen. Sie galt nicht als formales Prüfungsformat, sondern als Möglichkeit, die Lernbereitschaft im Alltag zu fördern und Schülerinnen und Schüler zu kontinuierlicher Arbeit zu ermutigen.




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Kritik an Einschränkung des pädagogischen Freiraums
Mit der neuen Vorgabe wird nun ein Teil dieses Freiraums eingeschränkt. Kritiker sehen darin einen Eingriff in die Unterrichtspraxis und die pädagogische Freiheit der Lehrkräfte. Zugleich stellen sich Fragen nach den Gründen der Entscheidung und nach dem Signal, das damit gesendet wird.

Forderung nach Dialog und Einbindung
Lehrkräfte und Verbände betonen, dass bildungspolitische Entscheidungen dieser Tragweite nicht ohne die Einbindung von Fachleuten getroffen werden sollten. Sie erwarten einen umfassenden Dialog, in dem auch das Ministerium darlegt, welchen pädagogischen Nutzen es in der Maßnahme sieht. Ziel sei es, verbindliches Lernen zu ermöglichen, pädagogische Freiräume zu sichern und das Vertrauen in die Professionalität der Lehrkräfte zu stärken. (PM/bearbeitet durch Red)


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