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Pressemitteilung vom 03.09.2025    

Neues Gesetz erleichtert Widerruf von Online-Verträgen

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Widerruf von Online-Verträgen vereinfachen soll. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung eines leicht zugänglichen Widerrufsbuttons auf Webseiten.

Symbolbild (Quelle: Pixabay)

Region. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der für mehr Klarheit beim Widerruf von Online-Verträgen sorgen soll. Künftig müssen Anbieter eine gut sichtbare und jederzeit zugängliche Schaltfläche bereitstellen, um den Widerruf von Verträgen zu ermöglichen. "Verbraucherschutz wird mit der CDU-geführten Bundesregierung wieder großgeschrieben. Der neue Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einem noch stärkeren Verbraucherschutz", erklärt Ellen Demuth, die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen.

Häufig wissen Verbraucher nicht, wie sie eine Bestellung im Internet schnell widerrufen können. Während Bestellungen oft per einfachem Klick erfolgen, gestaltet sich der Widerruf in vielen Fällen komplizierter. Dies soll sich mit der Einführung des elektronischen Widerrufsbuttons ändern.



"Wir knüpfen damit an die erfolgreiche verpflichtende Einführung des Kündigungsbuttons im Internet an, die wir als CDU/CSU-Fraktion im Jahr 2021 auf den Weg gebracht haben und schützen die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Der neue Widerrufsbutton ist ein praktisches Werkzeug gegen versteckte Hürden im Internet und macht das Internet für Einkäufe besonders für ältere Menschen einfacher nutzbar. Wer online abschließt, soll online ebenso einfach widerrufen können", so die CDU-Abgeordnete weiter. (PM/Red)


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