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Pressemitteilung vom 08.09.2025    

Cybergrooming: Präventionskampagne in rheinland-pfälzischen Grundschulen startet

Wie können Kinder im Internet vor unangenehmen Situationen geschützt werden? In Rheinland-Pfalz wird nun eine umfassende Kampagne an Grundschulen gestartet, um Schüler auf die Gefahren des Cybergroomings aufmerksam zu machen und ihnen Schutzmechanismen an die Hand zu geben.

Symbolbild (Quelle: Pixabay)

Mainz. Die Kinder in den Grundschulen von Rheinland-Pfalz sollen besser vor den Gefahren des sogenannten Cybergroomings geschützt werden. Bildungsminister Sven Teuber (SPD) stellte am Montagnachmittag (8. September) in Mainz ein landesweites Präventionsprojekt vor, das sich mit diesem Thema befasst. Cybergrooming beschreibt das Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Kindern über das Internet.

Meistens beginnen die Annäherungsversuche in Chats mit Kindern ganz harmlos - freundlich und schmeichelnd. Doch sobald Mädchen und Jungen Vertrauen fassen, lauern beim Cybergrooming erhebliche Gefahren. Die rheinland-pfälzischen Grundschulen werden jetzt mit einer umfangreichen Kampagne vorbereitet, um Kinder gegen Übergriffe von Erwachsenen zu schützen, die im Internet sexuelle Kontakte anbahnen wollen.

Wie die Täter vorgehen
Beim Cybergrooming bewegen sich Täter in sozialen Medien und chatten unter falscher Identität, ohne ihre Absichten sofort preiszugeben. Sie gewinnen das Vertrauen der Kinder oft durch Komplimente, kleine Geschenke und vermeintlich gemeinsame Interessen. Anbahnungen beginnen häufig mit Fragen wie: "Willst du ein Spiel mit mir spielen?" oder harmlos erscheinenden Fragen wie: "Hast du schon mal einen Freund oder eine Freundin gehabt?". Sobald Vertrauen aufgebaut ist, folgen intime Fragen und Forderungen nach expliziten Fotos oder Videos.



Schutzkonzepte
Das Präventionspaket des Kinderschutzbunds, in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt und der Landesmedienanstalt, bietet Unterrichtsmaterial, um solche Situationen zu erkennen und damit umzugehen. Den Kindern werden Regeln für sicheres Chatten erklärt und Wege aufgezeigt, sich Hilfe zu holen.

Lehrkräfte erhalten Vorlagen für Schulstunden und einen Überblick über rechtliche Grundlagen für Schutzkonzepte. Fortbildungen werden ebenfalls angeboten. Der Kinderschutzbund organisiert zudem Online-Elternabende, wobei die erste Veranstaltung am 22. September stattfinden soll.

Wie sollten sich Eltern verhalten?
Die Polizei rät Eltern, mit ihren Kindern zu vereinbaren, niemals private Daten wie Adresse und Telefonnummer online zu teilen. Eltern sollten ihre Kinder darauf hinweisen, dass es Menschen gibt, die sich als Kinder ausgeben und geschickt ihr wahres Alter oder ihre Absichten verbergen. Kinder sollten besonders vorsichtig sein, wenn der Chatpartner sie in private Chats locken will, auf Geheimhaltung besteht, Fotos oder Videos verlangt, Nachrichten mit sexuellem Inhalt versendet, kein "Nein" akzeptiert, persönliche Daten fordert, ein Treffen vorschlägt oder Geld und Geschenke anbietet.

Cybergrooming ist strafbar. Wer Kinder und Jugendliche mit sexueller Absicht bedrängt, muss mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen.
(dpa/bearbeitet durch Red)


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