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Nachricht vom 16.09.2025    

Sonntagsruhe ade: Neue Gesetzesänderung in Rheinland-Pfalz erlaubt Shoppen an allen Tagen

In Rheinland-Pfalz steht eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes bevor, die es ermöglichen soll, dass automatisierte Verkaufsstellen künftig auch an Sonntagen öffnen dürfen. Der Ministerrat hat dieser Neuerung bereits zugestimmt.

Tante-Enso-Laden. Foto: Heiko Rebsch/dpa

Mainz. Kleine automatisierte Shops ohne Personal, wie etwa Tante Enso oder Tante-M-Shops, sollen in Rheinland-Pfalz zukünftig sonntags ihre Türen öffnen können. Diese Anpassung des Ladenöffnungsgesetzes wurde vom Ministerrat in Mainz beschlossen. Auch hybride Kleinstverkaufsstellen, bei denen Personal nur zu bestimmten Zeiten unter der Woche vor Ort ist, fallen unter diese Regelung. "Mit den Regelungen wollen wir eine wohnortnahe Versorgung der Menschen mit Waren des täglichen Bedarfs unterstützen und sichern, beispielsweise in ländlichen Gemeinden oder bestimmten Stadtteilen", erklärten Arbeitsministerin Dörte Schall (SPD) und Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) in einer gemeinsamen Mitteilung. Die betroffenen Geschäfte dürfen maximal 150 Quadratmeter groß sein und an Sonn- und Feiertagen bis zu zwölf Stunden zwischen 6.00 und 22.00 Uhr geöffnet haben.



Darüber hinaus soll das Gesetz Rechtssicherheit für vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr schaffen. Geeignete Anlässe hierfür sollen im Gesetz festgehalten werden, konkrete Beispiele wurden jedoch nicht genannt. (dpa/bearbeitet durch Red)


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