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Pressemitteilung vom 23.09.2025    

Neue Chancen für Handwerksmeister: Erster Lehrgang zur Kleinen Bauvorlageberechtigung in Koblenz

Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz bietet seit Anfang 2025 neue Möglichkeiten für Handwerksmeister im Bauwesen. Die sogenannte Kleine Bauvorlageberechtigung erlaubt es Zimmerern sowie Maurer- und Betonbauermeistern, eigenverantwortlich Bauanträge für bestimmte Projekte einzureichen.

Premierenlehrgang für Handwerksmeister zur Kleinen Bauvorlageberechtigung bei der Handwerkskammer Koblenz (Foto: HwK Koblenz/Jörg Diester)

Koblenz. Mit der Anpassung der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz am 4. Januar 2025 erhalten Meister des Zimmererhandwerks sowie des Maurer- und Betonbauerhandwerks die Möglichkeit, bei klar definierten Bauvorhaben selbstständig Bauanträge zu stellen. Diese Neuerung zielt darauf ab, Verfahren zu beschleunigen, die Kompetenzen des Bauhandwerks zu stärken und die regionale Wertschöpfung zu erhöhen. Ralf Hellrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer (HwK) Koblenz, hebt hervor: "Dem Handwerk ermöglicht das zusätzliche Gestaltungsspielräume, insgesamt wird das Angebot für Bauinteressierte breiter aufgestellt und bietet somit klare Vorteile für Kunden und Handwerker."

Die HwK Koblenz hat nun den ersten Lehrgang gestartet, um Handwerksmeister auf diese neue Aufgabe vorzubereiten. Die "Kleine Bauvorlageberechtigung" erweitert den Kreis der bauvorlageberechtigten Personen über Architekten und Ingenieure hinaus. Qualifizierte Handwerksmeister können künftig Bauvorlagen für kleinere Bauvorhaben wie Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen oder kleine gewerbliche Gebäude selbst erstellen und einreichen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang ist eine Meisterqualifikation im entsprechenden Handwerk, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Meister und der Nachweis eines anerkannten Lehrgangs mit mindestens 80 Unterrichtsstunden. Die Eintragung erfolgt in die von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz geführte Liste der eingeschränkt Bauvorlageberechtigten. Notwendig sind zudem Qualifikationsnachweise und eine Berufshaftpflichtversicherung.



Anwendungsfälle und weiteres Seminar
Hellrich erklärt weiter: "Die Kleine Bauvorlageberechtigung stärkt die Eigenverantwortung unserer Betriebe und beschleunigt viele Vorhaben im Alltag." Für die Betriebe ergeben sich dadurch neue Leistungs- und Umsatzpotenziale sowie Wettbewerbsvorteile durch schnellere Verfahren und höhere Planungssicherheit. Typische Anwendungsfälle sind Carports, Gauben und Dachaufbauten bei Zimmererbetrieben sowie Umbauten und kleinere Anbauten im Maurer- und Betonbauerhandwerk. Die Handwerkskammer Koblenz hat kürzlich mit dem ersten akkreditierten Lehrgang begonnen. Das nächste Seminar findet vom 30. Januar bis 10. Februar 2026 in Koblenz statt. Anmeldungen sind über Moritz Michels von der HwK Koblenz telefonisch unter 0261 398 326, oder per E-Mail an moritz.michels@hwk-koblenz.de möglich. (PM/Red)


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