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Pressemitteilung vom 25.09.2025    

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät bei Mainova-Forderungen zu Widerspruch

Seit September 2025 häufen sich die Anfragen von Mainova-Kunden bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Der Grund sind unverständliche Nachforderungen im Zuge der Gaspreisbremse 2023, die viele Betroffene ratlos zurücklassen.

Foto: Pixabay

Mainz. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verzeichnet seit September 2025 eine steigende Zahl an Beschwerden von Kunden des Energieversorgers Mainova. Diese sehen sich mit pauschalen Rückforderungen zwischen 60 und 600 Euro konfrontiert, die im Zusammenhang mit der Gaspreisbremse 2023 stehen. Eine klare Berechnungsgrundlage bleibt dabei oft aus.

Laut Angaben der Verbraucherzentrale fehlt es den Schreiben häufig an einer transparenten Aufschlüsselung der Beträge. Widersprüchliche Informationen und fehlende Berechnungsnachweise erschweren es den Kunden, die Forderungen nachzuvollziehen. Max Müller, Referent für Energierecht, erklärt: "Rechnungen für Energielieferungen müssen laut gesetzlichen Vorgaben klar und verständlich sein und auf Wunsch kostenlos erläutert werden."

Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale, betont die Notwendigkeit einer klaren Kommunikation durch die Energieversorger: "Viele Verbraucher:innen sind durch die späte und schwer nachvollziehbare Nachforderung verunsichert." Besonders kritisch sieht die Verbraucherzentrale den Zeitpunkt der Nachforderungen, da sie rund zwei Jahre nach Inkrafttreten der Preisbremse erfolgen und Vermieter vor Herausforderungen stellen können.




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Die Verbraucherzentrale empfiehlt Betroffenen, schriftlich zu widersprechen, die Rechtsgrundlage zu erfragen und einen detaillierten Berechnungsnachweis innerhalb von vier Wochen anzufordern. Bei ausbleibender oder unklarer Antwort sollte die Schlichtungsstelle Energie kontaktiert werden. Rechtliche Unterstützung kann im Zweifelsfall hilfreich sein. (PM/Red)


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