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Nachricht vom 30.09.2025    

Rheinland-Pfalz stoppt Zahlungen nach Verfassungstreue-Prüfung

Der rheinland-pfälzische Landtag hat Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass keine Steuergelder an verfassungsfeindliche Mitarbeiter fließen. Eine neue Zuverlässigkeitsprüfung sorgt dafür, dass in einem Fall keine Zahlungen mehr erfolgen.

Sitzung Landtag Rheinland-Pfalz. Foto: Andreas Arnold/dpa

Mainz. Damit Verfassungsfeinde kein Staatsgeld kassieren, hat der rheinland-pfälzische Landtag Zuverlässigkeitsprüfungen für die 338 Mitarbeiter von Abgeordneten sowie 123 von Fraktionen oder einer parlamentarischen Gruppe eingeführt. Laut Landtag in Mainz wurde mit einer Ausnahme allen Prüfungen zugestimmt. In diesem einen Fall fließt ab Oktober kein Geld mehr vom Landtag für die Mitarbeiterentschädigung. Der "Trierische Volksfreund" hatte zuvor darüber berichtet. Aus Datenschutzgründen bleibt unklar, ob es sich um einen Mitarbeitenden einer Fraktion oder eines Abgeordneten handelt und um welche Fraktion oder welchen Abgeordneten es geht, wie ein Sprecher erklärte.

Die laufenden Prüfungen der übrigen Mitarbeitenden, die zugestimmt haben, sollen bis Ende Oktober, nach den Herbstferien, Ergebnisse liefern. Wie hoch die Entschädigung ist, die nicht mehr gezahlt wird, lässt sich nicht sagen, da Abgeordnete und Fraktionen selbst entscheiden, wie viele Mitarbeiter sie beschäftigen und wie sie das Geld aufteilen. Mit dieser Praxis betritt der Landtag in Deutschland Neuland. Landtagspräsident Hendrik Hering begründete dies als Beitrag zur Stärkung der wehrhaften Demokratie. Bei den Überprüfungen werden Informationen des Verfassungsschutzes, des Landeskriminalamtes und des Bundeszentralregisters herangezogen.




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Die Einwilligung zu einer solchen Prüfung ist Voraussetzung dafür, staatliche Leistungen zu erhalten. Die letzte Entscheidung liegt beim Landtagspräsidenten, was vereinzelt Kritik im Plenum auslöste. Die AfD-Fraktion lehnt die Regelung ab. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Damian Lohr bezeichnete sie im Juni als "Anti-AfD-Gesetz des Landtagspräsidenten". (dpa/bearbeitet durch Red)


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