Pressemitteilung vom 18.10.2025
Integration braucht Zeit: Einbürgerung frühestens nach fünf Jahren
Der Bundestag hat eine wichtige Änderung im Staatsangehörigkeitsgesetz beschlossen. Die Möglichkeit zur Einbürgerung nach nur drei Jahren entfällt. Was das für zukünftige Anträge bedeutet, erfahren Sie hier.

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat eine wesentliche Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes verabschiedet. Die Regelung, die seit 2024 eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren ermöglichte, wird gestrichen. Künftig bleibt die Einbürgerung frühestens nach fünf Jahren möglich, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Neuregelung zielt darauf ab, den Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit klar an eine nachhaltige Integration zu knüpfen. Zu den Voraussetzungen gehören ausreichende Deutschkenntnisse, die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ellen Demuth, direkt gewählte Abgeordnete für Neuwied-Altenkirchen, erklärt: "CDU und CSU haben die Abschaffung der Turboeinbürgerung versprochen. Jetzt wird geliefert. Einbürgerung steht für Zugehörigkeit, Verantwortung und Teilhabe. Sie ist die höchste Anerkennung, die unsere Gesellschaft vergeben kann. Sie gehört an das Ende eines gelungenen Integrationsprozesses. Drei Jahre sind dafür zu kurz. Integration braucht Zeit, Sprache und Verwurzelung im Alltag."
Demuth betont weiter die wechselseitige Verpflichtung zwischen Staat und Bürger: "Der Schritt in die deutsche Staatsbürgerschaft ist eine wechselseitige Verpflichtung zwischen Staat und Bürger. Auf der einen Seite stehen Wahlrecht, Zugang zu unseren Grundrechten und Freizügigkeit in der EU. Auf der anderen Seite stehen Verfassungs- und Rechtstreue sowie Loyalität gegenüber unserem Staat. Diese Bindung braucht Zeit." (PM/Red)
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