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Pressemitteilung vom 20.10.2025    

333 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten

Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, um den Sanierungsstau bei Sportstätten in Deutschland abzubauen. Kommunen haben die Möglichkeit, bis zum 15. Januar 2026 Projektskizzen einzureichen und von erheblichen Zuschüssen zu profitieren.

Symbolbild: Pixabay.

Neuwied. Die Bundesregierung hat das Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten gestartet. Bis zum 15. Januar 2026 können Städte, Gemeinden und Landkreise ihre Projektskizzen digital beim Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumforschung einreichen. Insgesamt stehen 333 Millionen Euro bereit, um den Sanierungsstau bei Sportanlagen zu reduzieren.

Ellen Demuth, direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen, betont die Bedeutung des Programms: "Ich freue mich sehr, dass der Deutsche Bundestag für das Jahr 2025 erstmals 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm bereitgestellt hat. Das hilft unseren Städten und Gemeinden, den Sanierungsstau abzubauen." Sie ruft alle Kommunen in ihrem Wahlkreis auf, sich zu bewerben.

Zuschüsse in Millionenhöhe
Das Programm sieht Zuschüsse von bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten vor, bei einer Haushaltsnotlage sogar bis zu 75 Prozent. Der Bundesanteil liegt mindestens bei 250.000 Euro, maximal können acht Millionen Euro gefördert werden. Förderfähig sind umfassende bauliche Sanierungen von Gebäuden wie Sporthallen und Hallenbädern, aber auch Freibäder und Sportfreianlagen. Eine Weiterleitung der Mittel an Dritte, wie Vereine, ist möglich.



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Harald Orthey, Wahlkreisabgeordneter der CDU, hebt hervor, dass das Programm dazu beiträgt, Sportstätten von besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung zu erhalten und zu modernisieren. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt.

Die Projektauswahl erfolgt nach einem Interessenbekundungsverfahren durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Ab dem 10. November können die Interessenbekundungen über das Förderportal easy-Online eingereicht werden. Weitere Informationen sind online verfügbar. PM/Red



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