Pressemitteilung vom 24.10.2025 
Gruselspaß oder Gesetzesbruch? Die dunkle Seite von Halloween-Streichen
Am 31. Oktober erobern Geister, Hexen und Vampire die Straßen, um mit dem Ruf "Süßes, sonst gibt"s Saures!" Süßigkeiten zu ergattern. Doch nicht jeder Halloween-Scherz bleibt harmlos - das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt vor den möglichen rechtlichen Konsequenzen.
Rheinland-Pfalz. Am Abend des 31. Oktober ziehen verkleidete Kinder und Jugendliche durch die Straßen, doch was als harmloser Spaß beginnt, kann schnell ernsthafte Folgen haben. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass bestimmte Streiche als Sachbeschädigung gelten können.
Wer etwa Müll im Vorgarten verteilt, Farbe an Hauswände schmiert oder Kratzer an Autos verursacht, riskiert eine Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Besonders schwerwiegend sind Schäden an öffentlichen Einrichtungen wie Parkbänken oder Laternen.
Mitgefangen – mitgehangen
Auch das bloße Dabeisein bei solchen Aktionen kann rechtliche Konsequenzen haben. In diesem Fall spricht man von gemeinschaftlicher Sachbeschädigung. Eltern sollten sich der Verantwortung bewusst sein, wenn ihre Kinder in Missgeschicke verwickelt sind. Sie könnten haftbar gemacht werden, falls die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder das Kind noch zu jung ist, um das Unrecht zu erkennen. Deshalb ist es ratsam, vorab gemeinsam zu besprechen, was erlaubt ist und was nicht.
Streiche oder Straftaten?
Um Halloween sicher und spaßig zu gestalten, empfiehlt das Landeskriminalamt, mit den Kindern klare Regeln zu besprechen. Streiche wie das Werfen von Eiern an Hauswände oder das Zünden von Böllern in Briefkästen sind keine harmlosen Scherze, sondern Straftaten. Eltern sollten darauf achten, welche Gegenstände ihre Kinder mitnehmen, und sie ermutigen, sich nicht vom Gruppendruck leiten zu lassen. Begleitende Elternteile beim Rundgang durch die Nachbarschaft können für zusätzliche Sicherheit sorgen. (PM/Red)
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