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Pressemitteilung vom 06.11.2025    

Rechtsstreit um Gesetzesänderungen: AfD klagt vor Verfassungsgerichtshof

Im Landtag von Rheinland-Pfalz sorgt eine Gesetzesänderung für Kontroversen. Die AfD sieht sich in ihrer Arbeit behindert und zieht vor Gericht.

Landtagspräsident Hendrik Hering. (Foto: Andreas Arnold/dpa)

Mainz. Kürzlich beschlossene Gesetzesänderungen im Landtag von Rheinland-Pfalz sollen verhindern, dass verfassungsfeindliche Mitarbeiter von Fraktionen oder Abgeordneten staatliche Gelder erhalten. Diese Änderungen sehen Zuverlässigkeitsprüfungen für Mitarbeiter vor, bei denen unter anderem das Bundeszentralregister sowie Informationen von Verfassungsschutzbehörden und dem Landeskriminalamt (LKA) genutzt werden können. Bestehen Mitarbeiter diese Prüfungen nicht oder verweigern sie diese, soll künftig kein Geld mehr fließen.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Damian Lohr, kritisiert die Regelung scharf und spricht von einem Angriff auf die Freiheit des Mandats und das Parteienprivileg. "Es ist klar, dieses Gesetz zielt nicht auf Transparenz oder Neutralität, sondern auf die Schwächung der AfD-Fraktion im Landtag ab", sagte Lohr. Die AfD hat daher eine Normenkontrollklage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Hendrik Hering sieht die Maßnahmen als notwendig zum Schutz des Parlaments
Landtagspräsident Hendrik Hering (SPD) verteidigt hingegen die Maßnahmen als notwendig für den Schutz des Parlaments und der Demokratie. Er verweist auf Hinweise aus Medienberichten, wonach Beschäftigte von Abgeordneten und Fraktionen teils aus dem rechtsextremistischen Milieu stammen sollen. "Verhindern können wir aber, dass erwiesenermaßen verfassungsfeindliche Mitarbeitende aus Steuermitteln bezahlt werden", so Hering. Er zeigt sich zuversichtlich, was das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz betrifft, und verweist auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments, das die Verfassungskonformität der Regelung bestätigt hat.



Der Anwalt der AfD-Fraktion, Christian Conrad, kritisiert die Gesetzesänderung als staatliche Lenkung und spricht von einem faktischen Beschäftigungsverbot für Mitglieder der eigenen Partei. Besonders bemängelt er, dass der Landtagspräsident nach einer Einzelfallprüfung das letzte Wort habe.
(dpa/bearbeitet durch Red)


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