Pressemitteilung vom 14.11.2025 
Photovoltaik ohne Förderung: Strategien für den Weiterbetrieb alter Anlage
Mit dem 21. Betriebsjahr endet die EEG-Förderung für Photovoltaik-Anlagen. Doch was bedeutet das für Anlagenbesitzer? Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet hilfreiche Informationen und Beratung.
Mainz. Im 21. Betriebsjahr endet die Fördervergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für alle Photovoltaik-Anlagen jeweils zum Ende des Kalenderjahres. Auch nach diesem Zeitpunkt muss der Netzbetreiber den Strom von Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, abnehmen und eine Vergütung zahlen. Diese richtet sich nach dem Börsenstrompreis und liegt zwischen 3 und 6 Cent pro Kilowattstunde. Wird nach dem Ende der EEG-Förderung nichts an der Photovoltaik-Anlage verändert, erhalten die Betreiber diese Anschlussvergütung automatisch, abzüglich einer Pauschale für die Vermarktung des Stroms.
In vielen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, die alte Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen und nur überschüssigen Solarstrom ins Netz einzuspeisen. So kann der teurere Strombezug aus dem Netz reduziert werden.
Die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informieren kostenlos und unabhängig über die Möglichkeiten rund um das Thema Photovoltaik. Die nächsten Sprechstunden finden in Betzdorf am Donnerstag, 4. Dezember, von 14.15 bis 17.15 Uhr im Rathaus, Zimmer 1.05 in der Hellerstraße 2, sowie in Altenkirchen am Donnerstag, 27. November, von 12 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung, Raum U01 im Untergeschoss, Rathausstraße 13 statt. Anmeldungen sind telefonisch unter der Telefonnummer 02741-291900 (Bürgerbüro) für Betzdorf und unter der Telefonnummer 02681-850 für Altenkirchen möglich. (PM/Red)
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