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Nachricht vom 19.11.2025    

Mitarbeiterkreditkarten 2025: Was sollte man wissen?

Steuer- und abgabenfreie Sachbezüge erfreuen sich auch in der hiesigen Arbeitswelt wachsender Beliebtheit. Arbeitgeber haben darin eine gute Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung und können ihren Mitarbeitern so ihre Wertschätzung ausdrücken. Eine von vielen Möglichkeiten sind Firmenkreditkarten, die Arbeitgebern so ein höheres Nettoeinkommen bescheren. Was aber sollten Arbeitgeber in diesem Zusammenhang berücksichtigen und was hat sich diesbezüglich in den letzten Jahren geändert?

Symbolfoto (KI generiert)

Mitarbeiterkarten gewähren keinen echten Kredit
Mit einer Firmenkreditkarte für Arbeitnehmer stellen Unternehmen Mitarbeitern ein Guthaben auf personalisierten Karten zur privaten Nutzung zur Verfügung. Eine solche Karte wird auch als Sachbezugskarte bezeichnet und stellt eine Form von modernen Mitarbeitergutscheinen dar. Im Gegensatz zu echten Kreditkarten können Mitarbeiter allerdings nicht auf einen tatsächlichen Kredit zugreifen, sie funktionieren auf Guthabenbasis. Im Rahmen des auf der Karte verbuchten Guthabens kann eine solche Karte aber für Zahlungen verwendet werden.

Steuer- und abgabenfrei nur unterhalb der Grenzwerte
Bei einer Firmenkreditkarte für Mitarbeiter erhalten Mitarbeiter also einen zusätzlichen Betrag zum regulären Gehalt, das nicht auf dem Konto des Mitarbeiters, sondern auf die Kreditkarte ausbezahlt wird. Damit dieser zusätzliche Sachbezug steuer- und abgabenfrei ausgezahlt werden kann, müssen allerdings bestimmte Grenzwerte eingehalten werden.

- Als steuerfreie Sachbezüge können bis zu 50 Euro im Monat über die Firmenkreditkarte ausgezahlt werden.

- Anlassbezogen können pro Anlass bis zu 60 Euro ausgezahlt werden, etwa bei Hochzeiten oder Geburtstagen.

- Bis zu 50 Euro pro Monat können zudem als Internetpauschale ausgezahlt werden.

- Verheiratete mit einem Kind können zudem bis zu 312 Euro pro Jahr zusätzlich zum Gehalt, steuerfrei über die Firmenkreditkarte erhalten.

Mitarbeiterkreditkarten nur noch mit Sachbezug
Lange Zeit waren Prepaid-Firmenkreditkarten nicht an Einschränkungen gebunden, sondern konnten zur freien Verwendung genutzt werden. Seit Januar 2022 gilt das nicht mehr, vielmehr müssen Firmenkreditkarten für Mitarbeiter jetzt sachbezogen sein. Das bedeutet, eine Prepaid-Firmenkreditkarte kann genutzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, sofern sie als steuerfreie Sachbezüge anerkannt werden sollen. Dennoch haben Arbeitgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten, ihren Mitarbeitern auf diese Weise individuell finanziell zu entlasten:

- Mobilität: Nutzung von Tankgutscheinen, öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV), Carsharing, E-Scootern oder Fahrradverleih. So gibt es beispielsweise Karten, mit denen Mitarbeiter flexibel bei verschiedenen Mobilitätsanbietern bezahlen können.

- Waren: Einkäufe in Supermärkten, Tankstellen oder bei ausgewählten Onlinehändlern, die zum definierten Partnernetzwerk der jeweiligen Karte gehören.

- Gesundheit: Zuschüsse zu Fitnessstudios, präventiven Gesundheitsmaßnahmen oder Wellnessangeboten, sofern diese im Rahmen der Sachbezugskarte abgedeckt sind.

- Essen: Guthaben für Essensbestellungen bei Lieferdiensten oder in Restaurants als Essensgutscheine über die Karte.

Fazit
Auch wenn Mitarbeiter das Guthaben einer Prepaid-Firmenkreditkarte nicht mehr frei verwenden können, Firmenkreditkarten mit Sachbezug sind dennoch eine sinnvolle und unkomplizierte Möglichkeit, ihnen ein kleines, steuerfreies Extra zur Verfügung zu stellen. Neben den genannten Möglichkeiten gibt es eine Reihe weiterer Optionen – es lohnt sich daher, verschiedene Anbieter und deren Partnernetzwerke untereinander zu vergleichen. (prm)




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