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Nachricht vom 27.11.2025    

Klageerzwingung wegen Ahrtal-Flut: 4.000 Seiten Antrag eingereicht

Im Juli 2021 ereignete sich im Ahrtal eine verheerende Flutkatastrophe, die zahlreiche Menschenleben forderte. Trotz eingestellter Ermittlungen geben die Eltern eines Opfers nicht auf und streben ein Klageerzwingungsverfahren an.

Foto: Fredrik von Erichsen/dpa

Koblenz. Mindestens 135 Menschen starben bei der Flutkatastrophe im Ahrtal, die Ermittlungen wurden eingestellt. Ein Ehepaar gibt aber nicht auf und geht nun den nächsten juristischen Schritt.

Die Eltern eines Opfers der Ahrtal-Flutkatastrophe haben nach Angaben ihres Anwaltes einen sogenannten Klageerzwingungsantrag eingereicht. Das tue er stellvertretend für 135 Tote und 777 Verletzte, teilte Anwalt Christian Hecken mit. Ihm zufolge ist der Antrag auf Klageerzwingung mehr als 4.000 Seiten lang.

Ein Sprecher des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz bestätigte, dass der Antrag in Papierform abgegeben wurde. Fristgerecht sei das Ganze aber nur mit einer elektronischen Einreichung. Diese elektronische Einreichung habe bis zum Donnerstagnachmittag (27. November) noch nicht vorgelegen, sagte der OLG-Sprecher. Die Frist ende allerdings auch erst am Donnerstagabend um 23.59 Uhr.

Die Eltern wollen damit erreichen, dass der ehemalige Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und ein weiterer Mitarbeiter der Technischen Einsatzleitung doch noch angeklagt werden. Das Ermittlungsverfahren gegen sie wurde Mitte April eingestellt. Dagegen reichten Hinterbliebene bereits eine Beschwerde ein, die die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz im Oktober dieses Jahres zurückwies.



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Was ist ein Klageerzwingungsverfahren?
Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 starben in Rheinland-Pfalz 136 Menschen, 135 davon im Ahrtal und ein Mensch im Raum Trier. Eine Person aus der Ahr-Region gilt weiter als vermisst. Bei der Flut starb auch die damals 22-jährige Johanna. Deren Eltern haben nun das Klageerzwingungsverfahren beantragt.

Bei einem Klageerzwingungsverfahren entscheidet das Oberlandesgericht über den Antrag. Es kann ihn verwerfen oder die Erhebung einer öffentlichen Klage beschließen. Dieser Beschluss ist für die Staatsanwaltschaft bindend: Sie muss dann Klage erheben. Sollte das Oberlandesgericht den Antrag ablehnen, sind dagegen keine Rechtsmittel mehr möglich. Nur eine Verfassungsbeschwerde bliebe den Hinterbliebenen dann noch.
(dpa/bearbeitet durch Red)



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