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Nachricht vom 03.12.2025    

Stadt Altenkirchen benötigt für Investitionen in den nächsten zwei Jahren keine Kredite

Die Stadt Altenkirchen jammert derzeit nicht, was ihre finanzielle Situation betrifft. Dieser Umstand lässt sich aus der Vorlage des Doppel-Haushaltsplans für die Jahre 2026 und 2027 schließen, weil keine Kreditaufnahmen geplant sind und dennoch in verschiedene Projekte investiert werden kann. Nach derzeitigem Stand wird eine Vorsprache bei Banken, um Geld zu leihen, auch in den Jahren 2028 und 2029 nicht erforderlich.

Die Sanierung des Schlossplatzes und der oberen Wilhelmstraße (Westerwald Bank bis Frankfurter Straße) ist eines der nächsten großen Projekte in Altenkirchen. (Foto: Archiv vh)

Altenkirchen. Landauf und landab klagen Kommunen jeweils über ihre schlechte finanzielle Ausstattung, stehen teils kurz vor der Pleite und fordern massiv Hilfe von Bund und Ländern. Die Stadt Altenkirchen indes, so weist es die Vorlage des Haushaltsplans für die Jahre 2026 und 2027 aus, kann weiter investieren und muss für diverse Projekte keine Kredite aufnehmen. Selbst in den Jahren 2028 und 2029 soll nach derzeitigem Stand null „Fremdgeld“ von Geldinstituten helfen, geplante Vorhaben Wirklichkeit werden zu lassen. Mit diesem Wissen sprach sich der Hauptausschuss des Stadtrates Altenkirchen in seiner Sitzung am frühen Dienstagabend (2. Dezember) einstimmig für die Annahme des Etats aus, den final der Stadtrat selbst noch genehmigen muss. Mitverantwortlich für die Fortsetzung der Handlungsfähigkeit war auch die Erhöhung der Grundsteuer B von 530 auf 890 Prozentpunkte (v.H.) im Juni diesen Jahres, mit der sich die Stadt die Möglichkeiten, auch in nächster Zeit investiv tätig zu werden und nicht unter den möglichen Erhöhungen der Verbandsgemeinde- und Kreisumlage leiden zu müssen, erhalten hat. Die Grundsteuer A (400 v.H.) und die Gewerbesteuer (450 v. H.) waren nicht angehoben worden, alle drei Sätze bleiben auf dem aktuellen Niveau. Zudem gibt es aus Mainz Zuwendungen bis zu 70 Prozent für Sanierungsmaßnahmen, die im „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept“ (ISEK) unter dem Dach des Programms „Wachstum und nachhaltige Entwicklung - Nachhaltige Stadt“ für eine festgelegte Fläche von rund 30 Hektar in der City beschrieben sind. In den kommenden beiden Jahren kommt die Hundesteuer mit diesen Festsetzungen daher: 54 Euro für den ersten, 78 Euro für den zweiten, 96 Euro für den dritten und 600 Euro für einen gefährlichen Vierbeiner.

„Tradition der soliden Planung“
„Die Tradition der soliden Planung der vergangenen Jahre setzen wir fort“, charakterisierte Stadtbürgermeister Ralf Lindenpütz das Zahlenwerk, das bereits in einer Klausur mit Vertretern der Ratsfraktionen ausführlich von Kämmerin Annette Stinner dargestellt worden war. „Wir haben keine Spinnereien reingesetzt, obwohl die Finanzkraft mehr zulässt als drinsteht“, fügte Lindenpütz an. Die wichtigsten Investitionen in 2026 sind (in Klammern die Werte für 2027) – Sanierung Schlossplatz und obere Wilhelmstraße 925.000 Euro (853.000 Euro), Maßnahmen an der Stadthalle 200.000 (200.000), neue Abdeckung der Tiefgarage am Schlossplatz 280.000 (5000), Maßnahmen auf den Friedhöfen 365.000 (100.000) sowie Ausbau Dammweg mit Buswendeanlage 205.000 (205.000). Die Höhe des Eigenkapitals beträgt 23.740.311 Euro (31. Dezember 2025) und erhöht sich bis zum 31. Dezember 2028 auf 25.757.840 Euro. Erwartet werden in den kommenden beiden Jahren Erträge aus der Gewerbesteuer in Höhe von jeweils 6,6 Millionen Euro, die aus der Grundsteuer B belaufen sich auf jeweils 1,550 Millionen Euro. Natürlich muss die Stadt auch Umlagen zahlen – 2026 an den Kreis (prognostiziert 46,5 Prozent) 5,665 Millionen Euro (2027 prognostiziert 47 Prozent: 5,092 Millionen Euro); 2026 an die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld (prognostiziert 45 Prozent) 5,482 Millionen Euro (2027 prognostiziert 46 Prozent: 4,983 Millionen Euro). Die Schulden werden sich zum Jahresende 2025 auf 2,508 Millionen Euro belaufen.



Weitere Entscheidungen
Diese Entscheidungen traf das Gremium (fast) jeweils ohne Widerspruch, sie müssen noch abschließend vom Stadtrat bestätigt werden: Der Forstwirtschaftsplan 2026 schließt mit einem Gewinn in Höhe von 176 Euro ab. Den Einnahmen (18.276 Euro) stehen Aufwendungen in Höhe von 18.100 Euro gegenüber. Einen Zuschuss in Höhe von 3000 Euro überweist die Stadt an die Organisatoren des Frauentennisturniers um Weltranglistenpunkte, die Rewe Petz Ladies Open, das vom 15. bis 22. Februar 2026 zum 13-mal im Burgwächter Matchpoint auf der Glockenspitze ausgetragen wird (zwei Gegenstimmen). Für die Weiterführung des kulturellen Angebots wird dem Kultur-/Jugendkulturbüro Haus Felsenkeller jeweils ein Zuschuss für das allgemeine Kulturprogramm in Höhe von 25.000 Euro (jährlich) und ein anteiliger unter dem Stichwort „Spiegelzelt“ in Höhe von 5000 Euro (jährlich) gewährt, wobei mit dem „geringeren“ Ansatz zwei Ausschussmitglieder nach der erneut aufgeflammten und teils hitzigen Diskussion über die Forderungshöhe und verschiedene aufgeführte Posten im zusammengestellten Wirtschaftsplan der laut Lindenpütz „Reizfigur“ Helmut Nöllgen als Geschäftsführer des Kultur-/Jugendkulturbüros nicht einverstanden waren. Diese Unterstützungen erfolgen anteilig monatlich, sofern die Stadthalle aufgrund einer Sanierung, eines Umbaus oder eines Abrisses mit Neubau an einem anderen Standort bereits zu einem früheren Zeitpunkt als einem 31. Dezember nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann. Schließlich vertagte das Gremium die Bewilligung eines Zuschusses für die Aufführung der Johannespassion von Johann Sebastian Bach, bis ein ordnungsgemäßer Antrag auf Förderung nach der Kulturrichtlinie der Stadt vorliegt. Der evangelische Kirchenkreis Altenkirchen plant das Event in Zusammenarbeit mit der evangelischen Kirchengemeinde Altenkirchen sowie deren Kantorei am 15. März 2026 in der Christuskirche am Schlossplatz. Zudem informierte Lindenpütz, dass für sieben der 13 Bauplätze im Areal „Rehhardt“ die Kaufverträge entwickelt würden, er mit der ersten Beurkundung noch in diesem Jahr rechne. Vier weitere Anfragen lägen darüber hinaus vor. (vh)


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