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Pressemitteilung vom 08.12.2025    

Herausforderungen bei der Wohnraumsuche im Kreis Altenkirchen: Mietobergrenzen und Realität

Im Kreis Altenkirchen steht eine Entscheidung über die Anpassung der Mietobergrenzen für Menschen an, die auf Unterstützung durch das Jobcenter oder Sozialamt angewiesen sind. Doch selbst mit höheren Mietzuschüssen bleiben viele Hürden bestehen.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Kreis Altenkirchen. Der Kreistag von Altenkirchen wird erneut über die zulässigen Mietobergrenzen für Empfänger der sogenannten "Kosten der Unterbringung" (KdU) entscheiden. Das Unternehmen "Empirica" hat basierend auf den im Internet verfügbaren Wohnungsangeboten Vorschläge entwickelt. Sollten die Abgeordneten diesen Empfehlungen zustimmen, werden die Höchstgrenzen für Single-, Zwei- und Mehrpersonenhaushalte entsprechend angepasst. Die letzte Anpassung fand im Spätherbst 2023 statt. Zukünftig könnten Singles, die KdU beziehen, anstelle von bisher 430 oder 440 Euro je nach Region, bis zu 490 oder 470 Euro für ihre Kaltmiete erhalten.

Eingeschränktes Angebot für Wohnungssuchende
Die Caritas-Fachberatung Wohnraumsicherung warnt jedoch, dass diese finanzielle Unterstützung allein oft nicht ausreicht. Viele Vermieter bevorzugen Mieter ohne Schufa-Eintrag, ohne Haustiere und Nichtraucher. Diese Einschränkungen erschweren besonders Alleinerziehenden und Familien die Suche nach geeignetem Wohnraum. In ländlichen Gegenden wie Altenkirchen ist zudem die Erreichbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln entscheidend, was weitere Angebote ausschließt.




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Leistungsbezieher zahlen dazu
Die Wohnsituation für Menschen mit geringem Einkommen hat sich verschärft, da Vermieter zunehmend zögern, an Klienten des Jobcenters zu vermieten. Während früher die vom Jobcenter gezahlte Miete als sicher galt, hat sich dieses Bild gewandelt. Mehr als ein Viertel der Leistungsbezieher im Landkreis Altenkirchen müssen aus ihren ohnehin knappen Mitteln Geld zuschießen, um eine Wohnung zu finden. Eine allgemeine Erhöhung der Sätze für SGB II-Empfänger könnte dazu führen, dass die Mieten weiter steigen, wodurch diese Personengruppe noch stärker vom Wohnungsmarkt ausgeschlossen wird.

Tatjana Bär-Otto, Fachberaterin der Wohnraumsicherung, betont die Notwendigkeit einer Begleitung sowohl für Suchende als auch für Vermieter. Sie lädt Vermieter ein, Kontakt aufzunehmen, um eine persönliche Begleitung bei der Anbahnung eines Mietverhältnisses anzubieten und unterstützt im Kontakt mit den Sozialleistungsträgern.

Kontakt: Tatjana Bär-Otto, Fachberatung Wohnraumsicherung, Rathausstraße 5, 57610 Altenkirchen, 0152 22888218, tatjana.baer-otto@​caritas-rheinsieg.de
(PM/Red)


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