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Pressemitteilung vom 10.12.2025    

Nahverkehrsplan in Rheinland-Pfalz: Neue Standards für Busse und Züge

In Rheinland-Pfalz wurden erstmals landesweite Mindeststandards für den öffentlichen Nahverkehr festgelegt. Der neue Nahverkehrsplan des Mobilitätsministeriums in Mainz bringt umfassende Neuerungen mit sich, die nach jahrelanger Vorbereitung präsentiert wurden.

Symbolbild Nahverkehr. (Quelle: Pixabay)

Mainz. In einem neu vorgestellten Nahverkehrsplan hat das Mobilitätsministerium in Rheinland-Pfalz erstmals verbindliche Mindeststandards für den ÖPNV definiert. Diese Rechtsverordnung, die keiner Zustimmung des Landtages mehr bedarf, beinhaltet unter anderem Vorgaben zu Bussen und Zügen hinsichtlich Sauberkeit und Barrierefreiheit. Wichtige Neuerungen sind, dass Züge künftig über eine Klimaanlage im Fahrgastraum und im Führerstand verfügen sollen.

Zudem wird kostenfreies Wlan für Fahrgäste zur Verfügung stehen. Bei Neuausschreibungen oder Überholungen von Fahrzeugen soll es pro zwei Sitzplätze mindestens eine Steckdose mit USB-Ladeport geben.

Mehr Barrierefreiheit
Busse werden ebenfalls modernisiert: Sie sollen niedrige Einstiege, Flächen für Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder sowie spezielle Sitzplätze für mobilitätseingeschränkte Personen in der Nähe einer Tür haben. Eine eigene Taste für Haltewünsche ist ebenfalls vorgesehen. Für neue Züge wird eine "Universaltoilette" je Fahrzeug vorgeschrieben, die barrierefrei vom Rollstuhlplatz aus zugänglich sein muss.

Ein einheitliches Design für den ÖPNV auf Schiene und Straße ist geplant, sofern das Land die Verkehre mitfinanziert. Bei grenzüberschreitenden Zügen ist das Design bei Strecken, die größtenteils in Rheinland-Pfalz liegen, verbindlich. Kommerzielle Werbung auf Zügen ist ausgeschlossen; stattdessen dürfen sie nur für Angebote des Schienenpersonennahverkehrs oder touristische Zwecke genutzt werden.



Zur Sauberkeit gibt es klare Vorgaben: Kaugummis, Schmierereien und andere Schäden müssen schnellstmöglich beseitigt werden. Der Plan sieht zudem vor, dass regionale Buslinien und der Schienenverkehr trotz steigender Kosten erhalten bleiben sollen. Regiobuslinien werden als "Mindestbedienangebot" definiert.

Pünktlichkeit wird neu definiert
Pünktlichkeit wird ebenfalls neu definiert: Im regionalen Schienen- und Busverkehr gilt eine Ankunft mit bis zu 4.59 Minuten Verspätung noch als pünktlich. Für den lokalen Bus- und Straßenbahnverkehr wird eine verspätete Ankunft ab 3.59 Minuten empfohlen. Mobilitätsministerin Katrin Eder (Grüne) betont, dass dies ein klares Bekenntnis zum ÖPNV in Zeiten steigender Kosten sei. Die Kosten auf der Schiene seien jährlich um durchschnittlich mehr als zehn Prozent gestiegen, während der Kilometerpreis bei Neuvergaben von Busverträgen seit 2021 um rund ein Drittel zugenommen habe. Dennoch sei es gelungen, das Angebot landesweit abzusichern.
(dpa/bearbeitet durch Red)


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