Pressemitteilung vom 13.12.2025 
Neue Chancen für Doktortitel in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz stehen Hochschulen für angewandte Wissenschaften vor einer bedeutenden Neuerung. Erstmals könnten sie den akademischen Grad eines Doktors verleihen, nachdem im vergangenen Jahr das Hochschulgesetz geändert wurde.
Mainz. Rund ein halbes Jahr nach der Gesetzesänderung haben vier Cluster von Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in Rheinland-Pfalz Anträge auf Promotionsrecht gestellt. Diese werden derzeit begutachtet, wie Wissenschaftsminister Clemens Hoch (SPD) der Deutschen Presse-Agentur in Mainz mitteilte. Die ersten Verleihungen des Promotionsrechts könnten bereits im Januar des kommenden Jahres erfolgen.
Ein Antrag unter der Leitung der Hochschule Mainz konzentriert sich auf Gesundheits- und Sozialwissenschaften, während die Hochschule Trier einen auf angewandte Informatik fokussierten Antrag führt. Die Hochschule Koblenz hat einen Antrag zu nachhaltiger Technik und Naturwissenschaften eingereicht, und die Hochschule Kaiserslautern ist federführend bei einem Antrag zu Lebenswissenschaften. Alle Anträge beinhalten auch Fachbereiche anderer Hochschulen aus dem Land.
Promotionsrecht wird dauerhaft vergeben
Minister Hoch lobte die Hochschulen: "Die Hochschulen haben das sehr geschickt gemacht." Die Bündelung der Forschungsstärke aus allen Teilen des Landes mache eine Hochschule zum zentralen Ansprechpartner und Nukleus eines Clusters. Anders als in anderen Bundesländern wird das Promotionsrecht in Rheinland-Pfalz bei positiver Entscheidung dauerhaft an die Hochschulen für angewandte Wissenschaften vergeben, nicht nur auf Probe. Zwar könne das Recht widerrufen werden, sollte die Qualität bei späteren Evaluierungen nicht mehr gegeben sein, doch zunächst könnten die Hochschulen damit beginnen. (dpa/bearbeitet durch Red)
Feedback: Hinweise an die Redaktion










