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Nachricht vom 15.12.2025    

Umwelthilfe legt Berufung gegen Hubschrauber-Spritzungen an der Mosel ein

Das juristische Ringen um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft über Weinbergen an der Mosel geht in die nächste Runde. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht den Mosel-Apollofalter durch diese Maßnahmen stark bedroht.

Apollofalter . Foto: Thomas Frey/dpa

Koblenz. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) setzt sich weiterhin für ein dauerhaftes Verbot von Hubschrauber-Spritzungen in den Steillagen der Mosel ein. Laut einer Mitteilung der DUH aus Berlin seien diese Pestizidspritzungen maßgeblich für den dramatischen Rückgang des streng geschützten Mosel-Apollofalters sowie anderer Insekten verantwortlich. Daher hat die Umwelthilfe Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom Mitte Oktober eingelegt, welches eine Klage unter anderem der DUH gegen Sondergenehmigungen für Spritzungen abgewiesen hatte. Eine rechtliche Klärung vor dem Oberverwaltungsgericht wird nun angestrebt.

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen haben bei den Winzern große Unruhe ausgelöst. Ein mögliches Verbot wird als Bedrohung für den Weinbau in den Steillagen angesehen, wie der Bauern- und Winzerverband mitteilte.



Der Mosel-Apollofalter, der weltweit nur im Unteren Moseltal an wenigen offenen Felsformationen vorkommt, ist laut DUH vom Aussterben bedroht. In der kürzlich veröffentlichten Roten Liste der Tagfalter wird er als stark gefährdet eingestuft. Die Ausrottung dieser Art stehe unmittelbar bevor, "wenn die Behörden in Rheinland-Pfalz nicht endlich seine wenigen verbliebenen Vorkommen vor Pestizidspritzungen schützen", so die DUH. (dpa/bearbeitet durch Red)


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