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Nachricht vom 15.12.2025    

Kommunen im AK-Land erfreut: Kreis belässt Umlage auf bekanntem Niveau

In der Trostlosigkeit der Finanzsituation vieler Kommunen sorgt dieser Umstand für ein kleines bisschen Entspannung: Der Kreistag Altenkirchen erhöht vor dem Hintergrund des Haushaltes 2026 nicht die Umlage, wie zunächst vermutet worden war. Sie verharrt bei 45,5 Prozent. Zahlungen der Verbands- und Ortsgemeinden sowie der Städte im AK-Land finanzieren über diesen Weg zum Teil den Etat des Kreises.

Geld regiert die Welt: Vom Ausgeben des selbigen kann auch der Kreis Altenkirchen ein wenig erfreuliches Lied singen. (Foto: Pixabay)

Altenkirchen. „Die Konzentration auf das Machbare“ ist die treffende Headline, die über dem Haushalt des Landkreises Altenkirchen fürs kommende Jahr steht und der in der Zusammenkunft des Kreistages am späten Montagnachmittag (15. Dezember) von dessen Mitgliedern einstimmig gebilligt wurde. Die Kommunen im Land an Sieg und Wied wird er ein wenig erfreuen. Die Umlage wird nicht erhöht, sie bleibt auf dem bekannten Niveau von 45,5 Prozentpunkten. „Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass der Großteil der Themen, über die wir beschließen, vorgegeben wird. Ich weiß: Bisweilen fühlen wir eine gewisse Ohnmacht, weil nicht nur das Subsidiaritätsprinzip nichts mehr gilt, sondern auch das Konnexitätsprinzip aus dem Sprachschatz der Entscheider am Rhein und an der Spree getilgt wurde“, stellte Landrat Dr. Peter Enders mit Blick auf das Zahlenwerk grundsätzlich fest, „um dennoch handlungsfähig bleiben zu können, müssen wir uns daher ehrlich machen und uns schlicht und ergreifend auf das Machbare konzentrieren – und das ist angesichts der Finanzausstattung insgesamt Anstrengung genug. Natürlich könnten wir uns selbst die Welt schön reden, indem wir darlegen, dass die meisten anderen Kreise in Rheinland-Pfalz schlechter da stehen als wir selbst. Das ist richtig. Doch wem nützt es?“ Die wichtigste politische Botschaft für die kommunale Ebene laute: „Die Kreisumlage bleibt stabil. Wir haben von Anfang an sehr viel Druck aus dem Kessel genommen.“ Sicherlich gebe es auch für das kommende Haushaltsjahr Gründe, hier eine Erhöhung vorzuschlagen. Bei der Betrachtung der Kreisumlage sei, so Enders, aber auch folgendes zu würdigen: Durch ihre Anhebung in den Jahren 2024 (drei Prozent) und 2025 (2,5 Prozent) habe der Landkreis deutliche Anstrengungen unternommen, Einnahmeverbesserungen herbeizuführen. Zudem hätte die Grundsteuerreform lokal durch deutlich angehobene Hebesätze kompensiert werden müssen. Der kreisangehörige Raum habe hierbei seinerseits erhebliche Kraftanstrengungen unternommen, auch wenn die tatsächlichen Auswirkungen erst im Haushaltsjahr 2027 vollumfänglich erkennbar würden. „Vor diesem Hintergrund haben wir vorgeschlagen, die Kreisumlage in diesem Jahr nicht anzupacken, mit der wir im Übrigen weiterhin im landesweiten Mittel liegen“, meinte Enders.

Ein Blick in den Haushalt
Aus dem Haushalt, fast 1000 Seiten im Umfang, ragen diese Zahlen heraus: Im Ergebnishaushalt ist ein Jahresfehlbedarf von 13.736.900 Euro veranschlagt, im Finanzhaushalt eine Unterdeckung von 8.901.700 Euro. Für Investitionen sind 18.945.100 Euro vorgesehen, 8.832.000 Euro werden durch Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten gedeckt, für 10.113.100 Euro müssen verzinste Kredite herhalten. Da der Kreis voraussichtlich zum Jahresende 2025 Schulden in Höhe von 111,7 Millionen Euro hat, steigt die Netto-Neuverschuldung zum 31. Dezember 2026 um 4,7 Millionen Euro voraussichtlich auf 116,4 Millionen Euro, nachdem die planmäßige Tilgung mit 5,4 Millionen Euro angesetzt wurde. Die Summe der Liquiditätskredite klettert von 24,6 Millionen Euro um 8,9 Millionen Euro auf 33,5 Millionen Euro zum Ende des nächsten Jahres. Eine Tilgung ist nicht vorgesehen. Ende des Jahres 2024 betrug die Pro-Kopf-Verschuldung im Land an Sieg und Wied 744 Euro. Das Eigenkapital soll sich innerhalb der kommenden zwölf Monate von 27.652.792 auf 13.915.892 Euro verringern. In den Kreisstraßenbau fließen 5.377.800 Euro, in die Förderung der DSL-Breitbandversorgung 4.498.100 Euro und in den Schulbau/Beschaffungen an Schulen 3.042.400 Euro. Die Beförderung des Nachwuchses zu Schulen und Kindertagesstätten schlägt mit 26.664.000 Euro zu Buche. Das sind 1.834.000 Euro mehr als im 2025er-Haushalt. Und dann bleiben noch die Aufwendungen der sozialen Sicherung. Dafür sind 147.500.500 Euro angesetzt (45,34 Prozent aller Aufwendungen), ein Plus gegenüber 2025 von 14.456.140 Euro. Um Löcher zu stopfen, wird der Kreis erneut keine RWE-Aktien zu Geld machen. Er besitzt insgesamt 2.411.234 Stück, wovon bei den kulturellen Einrichtungen 289.000 und bei der Westerwaldbahn GmbH 127.396 Stück „liegen“. Der Börsenwert betrug am 31. Dezember 2024 68.406.708,58 Euro nach 98.715.919,96 Euro am Ende des Jahres 2023. Die Dividende für 2024 wurde mit 2.305.105,98 Euro (2.095.550,89 Euro) angegeben.

„Rücksicht auf Gemeinden“
„Der Hebesatz für die Kreisumlage – und das ist eine der erfreulichsten Nachrichten für heute und die kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden – bleibt 2026 mit 45,5 Prozent stabil und damit berechenbar“, merkte Berno Neuhoff für die CDU-Fraktion an, „damit nimmt der Kreis Rücksicht auf seine Gemeinden.“ Insgesamt kämen der Kreis und seine Gemeinden durch die stabile Kreisumlage mit einem „blauen Auge“ davon. Jan Hellinghausen (SPD) sprach mit Blick auf das Gesamtwerk von „keinem Wünsch-Dir-was-Haushalt, aber wir sehen bei den Investitionen klare Schwerpunkte wie beispielsweise in die Bildung“. Der Haushalt verlange viel Disziplin ab, die „chronische finanzielle Unterausstattung der Kommunen muss gelöst werden“. Der Haushalt ist „kein guter, sondern ein besorgniserregender“, stellte Dr. Andreas Hoffmann (FWG) fest. Es wäre nicht auszudenken gewesen, wenn nicht die Diakonie das Krankenhaus in Kirchen, „sondern wir es übernommen hätten“. Auch Hoffmann lobte: „Jeder Euro für die Schulen ist wichtig, in den Schulen sitzt die Zukunft des Kreises.“ Die finanzielle Lage des Landkreises sei ernst, erklärte Dirk Erben (AfD), der Haushalt gerate unter Druck, „wir dürfen keine neue Aufgaben vom Land übernehmen“ Zudem verlangte Erben einen Bürokratieabbau. Auf den Erfolg, dass die beiden Medizinischen Versorgungszentren in Altenkirchen und Kirchen von der Diakonie übernommen worden seien, könne man stolz sein. Der Haushalt sei ein politisches Dokument, konstatierte Anna Neuhof (Bündnisgrüne), und er zeige, welche „Prioritäten wir sehen. Er steht aber unter erheblichem Druck.“ Auch sie hob hervor: „Die Kommunen sind personell und finanziell überfordert“ und schickte eine Mahnung in Richtung Mainz und Berlin: „Wer bestellt, bezahlt!“

„Akute Gesundheitskrise“
Julien Fleckinger (Die Linke) verlangte eine „starke und verlässliche Gesundheitsstruktur“ vor dem Hintergrund, dass „wir uns in einer akuten Gesundheitskrise befinden. Es gibt zu lange Wartezeiten bei Ärzten und Probleme nach der Schließung des Krankenhauses in Altenkirchen“. Zudem kritisierte er, dass bezahlbarer Wohnraum im Kreis Altenkirchen fehle. „Wir haben kein Einnahme-, sondern ein Ausgabeproblem“, wandte Dr. Klaus Kohlhas (FDP) ein, wobei „die 16 Millionen Euro für das Krankenhaus Kirchen nach der DRK-Insolvenz unabdingbar gewesen sind“. Auch er sprach sich für „Stabilität in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung“ aus. In puncto Mobilität kündigte Kohlhas einen Antrag für die nächste Sitzung des Gremiums an, der auf die Einführung eines 5,50 Euro teuren Tagestickets für die Nutzung des ÖPNV im Kreis abziele. Für Ralf Käppele (Wählergruppe Käppele) galt ebenfalls: „Wer bestellt zahlt, wird die Kommunen entlasten.“ Viel wichtiger war ihm, die Zukunft der beiden MVZ zu definieren, da „wir nicht wissen, was die Diakonie daraus macht“. Für die inzwischen in der Diskussion stehenden „Regiokliniken“ (Alternative für Altenkirchen), die Minister Hoch ins Spiel gebracht habe, sah Käppele Handlungsbedarf: „Die Kreisverwaltung und die Kommunen sollten sich zusammensetzen, um dann beim Minister nachzufragen.“



Neue Obergrenzen fürs „Schlüssige Konzept“
Für das „Schlüssige Konzept zur Ermittlung angemessener Unterkunftskosten“ wurden bei fünf Gegenstimmen neue Obergrenzen als „abstrakt angemessen“ anerkannt. Diese gelten vom 1. Januar 2026 an für den Vergleichsraum I West (VGs Altenkirchen-Flammersfeld und Hamm) und den Vergleichsraum II Ost (VGs Betzdorf-Gebhardshain, Daaden-Herdorf, Wissen und Kirchen): 1-Personen-Haushalt West 490 Euro (bisher 430 Euro) und Ost 470 Euro (bisher 440 Euro); 2-Personen-Haushalt 540 (500) und 530 (480); 3-Personen-Haushalt 720 (630) und 700 (600); 4-Personen-Haushalt 780 (650) und 760 (650); 5-Personen-Haushalt 870 (780) und 870 (780). Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts haben die Landkreise als Träger der existenzsichernden Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch ein „Schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten für Wohnungen einfachen Standards in ihrem Gebiet zu entwickeln. Im Rahmen eines solchen Konzepts sind nach Vergleichsräumen und Haushaltsgrößen differenzierende Obergrenzen festzulegen, bis zu denen die Bruttokaltmieten (Grundmiete plus „kalte“ Nebenkosten) der Leistungsberechtigten als angemessener Bedarf anzuerkennen sind. Der Kreistag hatte zuletzt mit Beschluss vom 20. Dezember 2023 die im Landkreis Altenkirchen maßgeblichen Mietobergrenzen für Bedarfszeiträume vom 1. Januar 2024 an auf der Grundlage eines wie damals und auch diesmal von der Firma Empirica AG aus Bonn erstellten Unterkunftskostenkonzepts bestimmt.

Nix einzuwenden
Keinen Widerspruch hegte das Gremium gegen den Jahresabschluss 2024 der „Kulturellen Einrichtungen“ (Kreismusikschule, Kreisvolkshochschule und Bergbaumuseum). Das Jahresergebnis wurde mit minus 456.795,62 Euro festgestellt. Der ausgabenwirksame Anteil von 379.978,28 Euro wird aus Haushaltsmitteln des Landkreises ausgeglichen, der nicht ausgabenwirksame in Höhe von 58.817,34 Euro der allgemeinen Rücklage entnommen und mit ihr verrechnet. Der Wirtschaftsplan 2026, ebenfalls einstimmig befürwortet, weist folgende Erträge und Aufwendungen auf - Erfolgsplan: Erträge 1.876.712 Euro, Aufwendungen 2.574.210 Euro, Jahresfehlbetrag 697.498 Euro. Der Fehlbedarf ist damit um 26.796 Euro höher als im Vorjahr. Die Mehrkosten resultieren zum überwiegenden Teil aus den Tarifsteigerungen für die Beschäftigten sowie dem deutlich höheren Kostenaufwand des Betriebs für die Verwaltungskostenerstattung. Kosten und Erträge der reinen Unterrichtsbetriebe von Kreismusikschule und Kreisvolkshochschule sind hingegen weitgehend stabil.

Okay für neue Müllgebühren
Ebenfalls einstimmig nahm die Zusammenkunft die neue Gebührenkalkulation und den Wirtschaftsplan fürs kommende Jahr des Abfallwirtschaftsbetriebes an. Ein Vier-Personen-Musterhaushalt, der eine braune (120 Liter), eine graue (120 Liter) und eine blaue Tonne (240 Liter) befüllt, muss in den nächsten zwölf Monaten „nur“ 5,58 Euro mehr als im Jahr 2025 zahlen. Unter dem Strich stehen 218,47 Euro, was einem Plus von 2,62 Prozent gegenüber der aktuellen Variante entspricht. Derzeit weisen die Bescheide 212,89 Euro aus. Vier Leerungen des grauen Behältnisses sind nach wie vor „frei“, kostenlos bleiben wie gehabt die gelben Gefäße, die über das Duale System Deutschland finanziert werden. Restabfallsäcke, ebenfalls in Grau gehalten, verharren bei drei Euro. Der Wirtschaftsplan für 2026 wurde im Erfolgsplan an Erträgen auf 21.806.697 Euro, an Aufwendungen auf 20.627.318 Euro und damit auf einen Jahresgewinn auf 1.179.379 Euro festgesetzt. Im Vermögensplan halten sich Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 4.852.438 Euro die Waage.

Lücke in kinderärztlicher Versorgung
Die Kündigung des kinderärztlichen Bereitschafts- bzw. Notdiensts (KIND) am Standort Kirchen nimmt der Kreistag nicht so ohne weiteres hin. Er befürwortete einstimmig einen Antrag der SPD-Fraktion, der an den Trägerverein und die Diakonie in Südwestfalen (Träger Krankenhaus) appelliert, erneut Verhandlungen aufzunehmen, um so das Problem des drohenden Wegfalls der kinderärztlichen Akut- und Notfallversorgung im Kreis aus der Welt zu schaffen. Ferner soll Enders konstruktiv und moderierend den Prozess begleiten, was er nach eigener Angabe in einem Gespräch mit der Geschäftsführerin der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz bereits begonnen habe. „Da fachärztliche Bereitschaftsdienste, anders als der allgemeine ärztliche Bereitschaftsdienst, nicht durch den Sicherstellungsauftrag der KV abgedeckt sind, entsteht für den Landkreis eine akut relevante Versorgungslücke“, hieß es in der Begründung des Begehrens weiter. Mit 27 Nein- bei 15 Ja-Stimmen scheiterte ein Antrag der Bündnisgrünen, einen Haushaltstitel (5000 Euro) für die Förderung kultureller Veranstaltungen zur Stärkung von Demokratie, Vielfalt und interkulturellem Austausch in den Etat aufzunehmen. (vh)


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