BGH bestätigt Urteil gegen "Paladin"-Mitglieder aus Rheinland-Pfalz
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Urteile im Fall der kriminellen Vereinigung "Paladin" weitgehend bestätigt. Die Gruppe hatte sich in der Corona-Pandemie gegen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus gewandt und Waffen hergestellt.
Koblenz. Drei Männer, die sich während der Corona-Pandemie bewaffnet hatten, um sich den Maßnahmen zu widersetzen, wurden 2024 vom Landgericht Koblenz verurteilt. Der BGH hat nun die Revision von zwei Angeklagten geprüft und das ursprüngliche Urteil im Wesentlichen bestätigt, wie das Landgericht Koblenz mitteilte. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Der Angeklagte T. erhielt eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, während der Angeklagte Th. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt wurde. Aufgrund einer geänderten Rechtsprechung des BGH zwischen dem ursprünglichen Urteil und der Entscheidung über die Revision wurde der Schuldspruch angepasst. Die Angeklagten wurden nur in einem Fall als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit anderen Delikten schuldig gesprochen, was jedoch keine Auswirkung auf die Strafhöhe hatte.
Ein dritter Angeklagter, G., war bereits Ende Oktober 2024 zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. (dpa/bearbeitet durch Red)
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